Mittwoch, 13. Mai 2009

Die legendäre Rundfunkabmeldung des Herrn Haselnuss

Bereits 4 Jahre ist es her, dass Herr Haselnuss dem Rundfunk den Rücken kehrte - angeblich indem er alle empfangsbereiten Geräte "verschenkte". Doch nach wie vor schlägt diese Abmeldung hohe Wellen - so ganz nimmt der Haselnuss nämlich niemand ab, dass sie seither ohne Fernseher oder internetfähigen PC auskommen will.

Aber lassen wir die Abmeldung des Herrn Haselnuss vom 28. Februar 2005 für sich selbst sprechen:

Als sog. „Teilnehmer“ habe ich bisher durch die Mitfinanzierung Ihres Systems an (mutmaßlichen*) Straftaten und anderen für mich unvertretbaren Handlungen „teilgenommen“.

Klingt wie die Klage eines steuerzahlenden Bürgerrechtlers gegen ein totalitäres Regime. Ist aber "nur" die Abmeldung des Herrn Haselnuss an die GEZ.
Das Sternchen bezeichnet übrigens nachträglich von Herrn Haselnuss eingefügte Abschwächungen.

Mir liegen diverse Fälle vor, in denen der Anfangsverdacht besteht, dass die GEZ selbst in betrügerischer Absicht Geräteabmeldungen (endgültige und befristete) fälschlicherweise für rechtswidrig erklärt.

Dies wiederrum klänge wie die Äußerung eines Staatsanwalts - würden da nicht erhebliche sinnentstellende Wirrungen vorliegen:
In betrügerischer Absicht wird fälschlicherweise für rechtswidrig erklärt.
Bezieht sich der "Betrug" nun auf das "fälschlicherweise"? "Rechtswidrig" wäre ein Betrug ja ohnehin, das ist das Wesen einer Straftat.
"Fälschlicherweise" würde bei einer "Erklärung" wohl einen Irrtum bezeichnen, doch dann kann wiederrum keine "betrügerische Absicht" mehr vorliegen - "Absicht" widerspricht "Irrtum" und "fälschlicherweise".

Sollten Sie durch ein deutsches oder europäisches Gericht zur Rechenschaft gezogen werden, sitzen auch diejenigen zusammen mit der GEZ auf der Anklagebank, die sie finanziell unterstützen oder unterstützt haben - also die sog. Rundfunkteilnehmer, in diesem Fall also ich.

Eine große Anklagebank, die Herr Haselnuss da in seinem Luftschloss einbauen will. Herr Haselnuss unterstellt also jedem Gebührenzahler rechtswidriges Verhalten - das Verweigern von Gebührenzahlungen ist hingegen immer noch ordnungswidrig. So oder so - man macht es falsch!

Ich möchte Sie nicht länger darin unterstützen, Behinderte, ehemalige Obdachlose, Hilflose und verarmte Menschen auszunehmen. Ihre Methoden entsprechen weder unserer demokratischen Kultur noch meinen persönlichen ethischen Vorstellungen.

Danke, Herr Haselnuss, dass Sie sich so selbstlos für sozial Schwache einsetzen wollen. Aber seien Sie unbesorgt - "unsere demokratische Kultur" garantiert auch für diese Personengruppen ein Mindestmaß an staatlicher Grundversorgung.
Übrigens: Als die GEZ in den 70er-Jahren eingeführt wurde, war sie noch eine "Reichensteuer". Insbesondere waren private Fernseher einer exklusiven Oberschicht vorbehalten.

Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich Strafanzeige gegen mich selbst wegen Beihilfe an den o.g. Straftaten bei der zuständigen Staatanwaltschaft erstatten werde, wenn Sie die hiermit von mir an Sie übermittelte Geräte-Abmeldung nicht vornehmen.

Eine Strafanzeige unterblieb, die zu erwartende Erheiterung der Staatsanwaltschaft auch. Selbst die GEZ blieb erstaunlich gelassen im Angesicht dieses Schreibens - es wurde lediglich die Abmeldung der "verschenkten Geräte" bestätigt.

PS.: Sie werden froh sein, wenn Sie mich als Teilnehmer los sind. Das können Sie mir glauben.

Wirklich - jemanden, der in vollem Bewusstsein um die "Rechtswidrigkeit" Beihilfe zu Straftaten leistet, den will wohl niemand als Teilnehmer!

10 Kommentare:

  1. Ach ja, die legendäre Abmeldung der Haselnuss... Schon beim ersten Lesen habe ich schallend gelacht.
    Der folgende Ausspruch bezeichnet eigentlich jemand anders, aber er passt so gut auf Herrn Haselnuss, als wäre er nur für ihn gemacht:
    "Selten sah ich solch einen Koloss von einem Würstchen!"
    Tja, die Haselnuss ist schon ein Gesamtkunstwerk.

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  3. Enschuldigen Sie bitte, Herr Wolfgang! Ich musste Ihren Kommentar zensieren, da Sie Herrn Stachelbeere bei dessen Klarnamen angesprochen haben.

    Wolfgang hat gesagt…

    Hallo Herr S[tachelbeere],

    einen schönen Blog haben Sie da...

    Gruss,
    Wolfgang
    14. Mai 2009 19:05

    Danke für das Kompliment, aber Herr Stachelbeere hat mit seinen Schriftsätzen schon genügend Arbeit - da fehlt ihm die Muße, um selber einen Blog zu schreiben ;-)

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  4. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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  5. Herr Wolfgang, bitte versuchen Sie nicht, meine Zensur zu umgehen! Ich kann Ihren Kommentar nur ganz oder gar nicht akzeptieren, Teil-Löschungen sind mir nicht möglich.

    Hier der Kommentar im (zensierten) Original:

    Aber, aber Herr S[tachelbeere¿?],

    sie werden sich doch nicht selbst abmahnen, wenn Ihr Nachname in Ihrem Block steht? Ausserdem, wissen Sie etwa nicht, dass es in der BRD unzählige Personen gibt, die S[tachelbeere] heissen und auch promoviert haben? (Ups, das pöse Wort ist mir wieder raus gerutscht)

    Dass Sie Zeit haben, um Ihre geistigen Ergüsse zu Papier zu bringen, sollte Sie auch nicht davon abhalten, eine Gegenöffentlichkeit in dieser Form zu erschaffen...

    Gruss,
    Wolfgang

    Achso, nur für den Fall, dass der Whois nicht funktioniert: Mein GE?tapo-Einzugsbereich liegt im WesDen (hm, wie verpacke ich das "R"?)

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  6. Achso, sorry, ich wusste nicht, dass die Blogsoftware das nicht hergibt.

    Aber wozu denn überhaupt zensieren? Lesen Sie nicht auf heise.de mit?

    Noch eine Bitte: Lassen Sie das "herr" weg ;-) Sie dürfen mich ruhig duzen, wenn ich schon unter meinem (echten) Vornamen Comments abgebe...

    Gruss,
    Wolfgang

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  7. Die Zensur soll einem Wutgeschrei des Herrn Haselnuss vorbeugen: "Warum tut/darf dieser Baumann etwas, das mir so kostspielig verboten wird?"

    Außerdem: Es ist doch vollkommen gleichgültig, wie die beteiligten Hauptpersonen heißen. Interssant ist vielmehr, was sie so schreiben.

    Die persönliche Namensnennung im Internet erweckt generell rasch den Verdacht einer privaten Diffamierungskampagne. Eine solche durchzuführen liegt aber gerade nicht in der Absicht dieses Blogs!

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  8. Ich respektiere einfach mal, dass dies Ihr blog ist und sie das nicht wünschen.

    Ich gebe Ihnen recht, dass es in der Tat interessant ist, was manche so von sich geben. Für mich als Leser ist es aber auch wichtig, zu wissen, wer der Urheber von irgendwelchen Veröffentlichungen ist. Das Weglassen von RN oder Verwendung von Nicks hat eher den Charakter von Romanen. Interessant ist die Tatsache, dass die eine Partei Journalist ist (sein will) und die andere für eine öffentliche Einrichtung "ens schaffe gäht"... Darüber hinaus wird die aktuelle Auseinandersetzung in einer öffentlichen Verhandlung bekaspert. es ist demnach eine Bekräftigung für Sie, die Kinder beim Namen zu nennen (nun, los, nennen Sie endlich diesen Blog um *hehe)

    Und Diffamierungskampagne: Na ja, das liegt wohl am Blogger selbst, über diesen Zweifel erhaben zu sein. Und ja, die Schwachstelle sind hier die Kommentare ;-)

    Apropos Schwachstelle: ich werde mir dann gleich mal den Rest von Ihrem Blog anschauen, damit wir endlich mal in die sachliche Debatte einsteigen können... ;-)

    Gruss,
    Wolfgang

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  9. Solange Verfahren (es gibt mehr als eines!) in der Schwebe sind, wo es um Herrn Haselnuss und dessen Namensnennungen geht, muss ich tatsächlich um Zurückhaltung bitten.

    Übrigens: "Hasel" ist das etwas kindliche Alter-Ego des Hauptdarstellers - man kennt es aus Youtube-Filmchen. Meiner Meinung nach charakterisiert es ihn weit besser als sein echter Name ;-)

    In einem anderen Blogeintrag werden Sie auch lesen, wie Sie selbst zu einem eigenen Diskussionsbeitrag kommen können.

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  10. Lieber Herr Wolfgang,
    die Nicht-Nennung von Namen schützt die betroffenen Personen. Was Herr Haselnuss tut, ist mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vermutlich nicht vereinbar. Dafür haben wir in Deutschland Gerichte, die dies klären. Blogs und Webseiten sind keine rechtsfreien Räume. Auch eine vermeintliche gute Absicht befreit nicht von der Verpflichtung, Gesetze zu beachten. Für Sie, Herr Wolfgang, bedeutet das, dass Ihr Interesse, Namen genannt zu bekommen, den Persönlichkeitsrechten untergeordnet ist. Es ist Ihnen empfohlen, sich zunächst kundig zu machen. Dass Sie sich vorgenommen haben, den Versuch eines Einstiegs in eine "sachliche Debattte" zu unternehmen, ist nicht ganz unübel. Vergessen Sie niemals: Übung macht den Meister! Ich jedenfalls wünsche Ihnen von Herzen ganz viel Erfolg.

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