Donnerstag, 30. April 2009

Die Haselnuss und ihr Respekt vor anderen Religionen

Es ist mittlerweile erwiesen, dass Herr Haselnuss den Kampf gegen die GEZ mit religösem Eifer betreibt. Wäre seine Glaubensgemeinschaft politisch anerkannt, müsste man ihn wohl als "religiösen Fundamentalisten" bzeichnen.

In einem säkularisierten Staat ist es grundsätzlich so, dass alle von seinen Bürgern hochgehaltenen Religionen gleichberechtigt sind.
Herr Haselnuss hat dies offenbar ein wenig missverstanden. Er sieht sich als Kollegen von hohen Würdenträgern anderer Glaubensrichtungen und spricht diese entsprechend frank und frei von der Leber weg an:

(aus einem Brief von Herrn Haselnuss an hochrangige Kirchenvertreter im Rundfunkrat)

Ich bitte Sie als führende Mitglieder der Kirche Jesu Christi, das zu tun, was wohl Jesus getan hätte, wenn er an Ihrer Stelle wäre.

( . . . )

Die Einfältigkeit und fahrlässige Dummheit, welche in diesen Worten verborgen ist, lässt sich nur schwer fassen. Versucht werden soll es dennoch:

- Ein führendes Mitglied gleichwelcher Kirche wird sein gesamtes Leben und Handeln aus freien Stücken nach dem Vorbild des Begründers der Religion ausrichten. Eines besonderen Hinweises durch eine dahergelaufene Haselnuss bedarf es hierzu nicht.

- Es ist eine erhebliche Anmaßung, eine verstorbene Person für eigennützige Zwecke zu instrumentalisieren.

Im Übrigen hat sich Herr Haselnuss mittlerweile als Mitglied einer christlich-demokratischen Partei "geoutet". Als solches sollte er sich mit den Grundsätzen des christlichen Glaubens und seiner Kirchen identifzieren können. Darum sollte er es eigentlich besser wissen, als diese Relgion als reines Mittel zum Zweck, nämlich der Propagierung seiner eigenen GEZ-Religion, zu missbrauchen.

Doch es geht weiter:
...wissen Sie, wie man sich fühlt, wenn man in dieser Situation auch noch von außen angegriffen wird? Ich kenne das und ich weiß, dass einem so etwas das Leben zur Hölle machen kann!

Der bewusste Gebrauch des Wortes "Hölle" in einem Schreiben an Vertreter der Kirche...gelinde gesagt, ein Fettnäpfchen höchster Güte - um nicht zu sagen, eine erhebliche Respektlosigkeit.

Wie gesagt, glaube ich nicht, dass Sie ausgerechnet auf *mich* hören wollen. Fragen Sie einfach Jesus und fragen Sie ihn auch gleich, ob Sie bei einer 85 jährigen, schwerstbehinderten Frau *sofort* handeln sollen oder vielleicht erst in 10 Jahren.

Tja, wenn der "Herr Kollege" nur so einfach zu befragen wäre, wie Herr Haselnuss...obwohl, die Notwendigkeit eines "Auskunftserzwingungsverfahren" bräuchte man in diesem Zusammenhang wohl nicht zu befürchten.

Herr Haselnuss beendet den Brief mit der üblichen Schleichwerbung für seinen Blog, wie man sie bereits aus Schreiben an Gericht und Staatsanwälte kennt ("Es steht ja alles in meinem Blog, wozu muss ich Ihnen also überhaupt schreiben...!")

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Ob die bedauernswerte Dame, welche Herr Haselnuss hier ohne Skrupel als Faustpfand missbraucht, von seiner Wortwahl angetan wäre? Geholfen wurde ihr durch die verbalen Ergüsse von Herrn Haselnuss jedenfalls bis dato überhaupt nicht.

Mittwoch, 29. April 2009

Unverschämte Anwälte

Wie bereits unter "Die öffentlich-rechtliche Namensnennung" berichtet, soll Herr Haselnuss nunmehr das Persönlichkeitsrecht des Herrn Stachelbeere achten. Zu diesem Zweck erhielt er ein höfliches Schreiben eines Anwalts, das neben einer Kostenote im Wesentlichen den Hinweis enthielt, der Klar-Name von Herrn Stachelbeere solle unkenntlich gemacht werden.

Für Herrn Haselnuss ist dies Anlass für einen seiner berühmten Ausbrüche von Empörung und Selbstmitleid. Vergessen ist die eigene Vorsicht, die ihn ursprünglich sehr wohl die Schreibweise "Herr Sxxxxxxx" verwenden ließ. Vergessen ist auch einiges vom Wissen, dass er sich im Rahmen seines Jura-Studiums angeeignet haben dürfte.

Herr S[tachelbeere] hat sich seit über zwei Jahren nicht über seine Namensnennung beschwert.

Vielleicht hatte er auf eine baldige Gerichtsentscheidung gehofft, welche die öffentlichen Anklagen des Herrn Haselnuss ad absurdum geführt hätte. Grundsätzlich gilt jedoch eine 3-Jahres-Frist für das Einbringen einer Klage.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass in diesem Lande die bloße Namensnennung eines Amtsträgers bereits eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt. Wir leben in einer Demokratie!

Die "bloße Namensnennung" geschah jedoch im Zusammenhang mit einer einstellungswürdigen Strafanzeige. Ist es etwa Merkmal einer Demokratie, dass sich jeder Amtsträger öffentlichen Verdächtigungen auszusetzen hat?
Man könnte ja beispielsweise einen Spitzenkandidaten mitten im Wahlkampf öffentlich falsch verdächtigen - mit zu erwartendem Einfluss auf das Wahlergebnis. Ob eine derartige Manipulation im Sinne einer Demokratie wäre, ja von dieser sogar zu dulden? -Dies darf bezweifelt werden.

War die Frist zwischen wahrgenommener Verletzung und Abmahnung zunächst "zu lang", so ist nun jene zur Aufhebung der Verletzung "zu kurz":
Geradezu aufnötigend ist auch die Eile, zu der Sie mich mit Ihrer Zweitagefrist gezwungen haben!

Bei "ständigen Veröffentlichungen" über das Internet und Verletzungen des Persönlichkeitsrechts wären durchaus noch kürzere Fristen angebracht.

Was würde etwa Herr Haselnuss sagen, wenn jemand im Internet öffentlich behaupten würde, er habe ein Rundfunkempfanggerät bei sich zu Hause und würde dessen Anmeldung rechtswidrig unterlassen?
-Richtig, er würde wohl schnellstmöglich auf Entfernung dieser Verleumdung pochen. Bei geschätzten 5 Lesern pro Tag wäre diese Unterstellung nach 2 Tagen bereits bei 10 Personen angekommen. Der Ruf des Herrn Haselnuss würde dementsprechend empfindlich leiden! Viel angemessener wäre somit die Entfernung nach nur 12 Stunden.

Dennoch findet Herr Haselnuss Gefallen an dieser 2-Tages-Frist und setzt dem unverschämten Anwalt nun seinerseits eine solche Frist. Er will von von diesem über das Persönlichkeitsrecht beraten und hierzu mit Paragrafen und Urteilen versorgt werden.

Ich fordere Sie deshalb auf, Ihre Abmahnung umgehend formell zurückzunehmen oder mir nachvollziehbare Rechtsgrundlagen mitzuteilen, die diese Abmahnung und Ihre Drohungen mit empfindlichen Übeln rechtfertigen.

Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, werde ich im Rahmen des Art. 17 GG von den dafür zuständigen Behörden prüfen lassen, ob Sie, Herr Xxxx, sich der Nötigung gem. § 240 StGB schuldig gemacht haben und Ihr Mandant, Herr S[tachelbeere], der Anstiftung zur Nötigung.

Soso, wer innerhalb von 2 Tagen die "Erbringung einer Leistung" verlangt, macht sich der Nötigung verdächtig? Dies würde im Umkehrschluss aber ebenso Herrn Haselnuss der Nötigung verdächtig machen, schließlich tut er genau dasselbe!

Offenbar kam Herr Haselnuss in einem seltenen Moment der Einsicht zum selben Schluss - und unterließ die Anzeigeerstattung wegen Nötigung!

Stattdessen versuchte er, sich bei der Rechtsanwaltskammer Beratung für den vorliegenden Fall zu beschaffen. Es ging wiederum um die "kurze Frist" des unverschämten Anwalts:

In so einer kurzen Zeit ist weder ein geeigneter Rechtsanwalt zu finden, noch kann sich dieser fristgerecht sachgemäß dazu äußern, ob der Mandant sich zu unterwerfen hat oder nicht. Vielleicht mag so ein Vorgehen nicht im strafrechtlichen Sinne „Nötigung“ sein, so soll es doch vermutlich gleichwohl den Angeschriebenen dazu *nötigen*, unüberlegt zu handeln.

Nun Herr Haselnuss, es gäbe da noch eine ganz andere, durchaus wohlüberlegte Möglichkeit: Man unterlässt vorläufig die beanstandeten Äußerungen und wartet mit der Abgabe der Unterlassungserklärung zu, bis man von kompetenter Seite ausführlich beraten wurde.

Weiters beklagt sich Herr Haselnuss:
Herr Xxxx untersagt mir, auch nur „auszugsweise“ aus seiner Abmahnung zu zitieren. Ich soll also aus seiner Sicht still vor mich hinleiden und darf die Öffentlichkeit über den Vorfall nicht unterrichten.

Ein wörtliches Zitat ist gleichbedeutend mit inhaltlicher Unterrichtung? Das eine schließt das andere keineswegs aus, wenngleich ein Zitat die Glaubwürdigkeit des persönlichen Berichts erhöht.

Und ja, Herr Haselnuss will gefälligst öffentlich vor sich hinleiden dürfen! Allein dies wird seiner extrovertierten Persönlichkeit gerecht!

Freitag, 24. April 2009

Unverschämte Rezensenten

Herr Haselnuss veröffentlicht nicht nur elektronisch - er ist auch der Herausgeber von derzeit drei Büchern zur generellen Thematik GEZ - Zwischen Gebührenpflicht und Unterhaltungssucht.

Sein neuestes Werk ist leicht an dessen einprägsamem Umschlagbild zu erkennen: Eine Ku-Klux-Klan-Versammlung schart sich um einen modernen Breitbildfernseher. Inhaltlich geht es um den Schaden, welchen der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Bürgern der Bundesrepublik zufüge. Zwischen den Zeilen kommt jedoch eher der Schaden, den Herr Haselnuss aus seinen Auseinandersetzungen mit diesem davongetragen hat, zur Geltung.

Ein um sein Lesevergnügen gebrachter Käufer des Buchs fasste diesen Eindruck in einer Rezension zusammen. Wörtliche Zitate wurden zur Untermauerung des persönlichen Eindrucks angeführt, das Gesamturteil fiel schonungslos doch nüchtern aus.

Doch halt! Wer wagt es, einen Kritiker der GEZ zu kritisieren? Noch dazu, wenn es sich um Herrn Haselnuss persönlich handelt, einen Jedi-Ritter ohne Fehl und Tadel, möge die Macht mit ihm sein!
-Nur ein Vertreter der Gegenmacht würde einen solchen Frevel wagen, also ein Anhänger der dunklen Seite der Macht!

Der Kampf gegen die GEZ - für Herrn Haselnuss ist das nicht einfach nur eine Weltanschauung. Es ist auch keine Politik, sondern mehr, eine Religion! Wehe den Abweichlern! Möge der KKK sie in die Bildröhre eines Flachbildfernsehers einsperren und nur noch öffentlich-rechtliche Sender darauf abspielen!

Prozess-Spenden-Hilfe

Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik sind üblicherweise ein kostspieliges Unterfangen. Der Bürger soll angehalten werden, seine Streitigkeiten möglichst außerhalb des Gerichtssaales beizulegen. Wer viel Recht will, soll zuerst einmal viel Geld vorschießen - und in Ungewissheit über die Rendite gelassen werden.

Woher aber das nötige Kapital nehmen, wenn nicht stehlen? Es gibt zunächst so etwas wie "Prozesskostenhilfe" - aber die wird unter anderem nur für Erfolg versprechende Verfahren gewährt.

Herr Haselnuss sah sich in einer verzwickten Situation, als er bei einer Rundfunkanstalt um Übersendung von Vertragsdokumenten ansuchte. Dies wurde ihm nämlich trotz wortreicher Erörterungen und Erwiderungen lapidar verweigert:

...ich musste mal wieder vor Gericht ziehen, um so eine einfache Sache, wie eine allgemeine Auskunft zu erlangen.

Dies klingt schlüssig. Eine einfache Sache sollte auch einfach zu erstreiten sein - die Erfolgsaussichten sind somit hoch!
Entsprechend einfach strukturiert ist auch die Klagebegründung, vornehmlich der erste Satz:

Der Beklagte muss die von mir begehrten Unterlagen herausgeben.

Na bestens. Wortreiche Erläuterungen folgen -und überzeugen.

Der Beklagte schließt sich der Einschätzung, es handle sich um eine "einfache Sache", vollumfänglich an:

Zur Begründung verweisen wir auf die Gründe in unserem Widerspruchsbescheid...

Alles Nötige wurde bereits gesagt, allein die Entscheidung des Gerichts steht noch aus. Die Notwendigkeit für ein langwieriges Für und Wider entfällt.
Erstaunlicherweise ist es gerade diese einach gestrickte Antwort, die Herrn Haselnuss plötzlich nervös werden lässt: Er nimmt die Klage zurück!

Als Begründung gibt er an:
Nehmen wir an, ich verliere, wäre das Geld weg. Das wäre aber der am wenigsten gefährliche Fall.

Das Obsiegen bei der Klage ist gefährlicher als das Verlieren? Interessant!

Wenn ich gewinne, geht der RBB mit tödlicher Sicherheit in die Berufung.

...und weiter...

Da ich kein Anrecht auf Prozesskostenhilfe habe...

Ob dies auch im Angesicht eines Erfolgs in der ersten Instanz so wäre? Die Erfolgsaussichten wären ja immerhin bewiesen worden! Außerdem: Es handelt sich doch um eine "einfache Sache".
Aber weiter im Text:

Ich stehe also mutterseelen allein einer mächtigen Institution gegenüber...

Das Publikum ist zu Tränen des Mitgefühls gerührt. Spätestens hier wäre es angebracht, Herrn Haselnuss den Rücken zu stärken:
Wir stehen hinter dir! Wir wollen weiter unterhalten werden! Bitte höre jetzt nicht auf! Können wir dir nicht so etwas wie "private Prozesskostenhilfe" zukommen lassen, damit du dich nicht "ruinieren" musst?

Offenbar nicht:
Privatpersonen kann ich aber nur warnen, sich daran zu beteiligen, da die Sache RICHTIG teuer werden kann und die Verwaltung von kleinen Beträgen kann ich nicht übernehmen.

Nun ja. Kleine Beträge. RICHTIG Teuer. Ein eindeutiger Widerspruch. Wir senken das Haupt und ziehen enttäuscht von dannen.

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Szenenwechsel, 22. April 2009.

Herr Haselnuss soll Herrn Stachelbeere nicht mehr namentlich nennen und sieht dunkle Gewitterwolken voller Prozesskosten auf sich zukommen. Offenbar hat er nur noch die Wahl zwischen RICHTIG Teuer und Teuer - Rückzugsmöglichkeit hat er sich diesmal keine offen gelassen.

Derartige Kämpfe (so muss man das jetzt wohl nennen) kann ich aus finaziellen Gründen nicht alleine führen.

Klingt einleuchtend. Sogar an der Rechtschreibprüfung muss Herr Haselnuss bereits sparen - seine nervliche Anspannung wird spürbar. Doch gleichzeitig wächst er über sich hinaus und kann ab sofort auch die "Verwaltung von kleinen Beträgen" übernehmen! Ein entsprechendes Sonderkonto wurde eingerichtet.

Wir unterhaltungssüchtige Leser sehen die Gelegenheit gekommen, unseren Obolus zur Fortsetzung des Dramas zu leisten. Doch halt!

Ich muss aus rechtlichen Gründen betonen, dass ich für eine Spende keine Gegenleistung im eigentlichen Sinne erbringen kann und darf.

Soll das etwa heissen, die Zweckwidmung "Geld für Unterhaltung durch neue Schriftsätze" ist gesetzwidrig?! Geradezu skandalös! Erneut müssen wir unsere Großzügigkeit zurückstecken und ziehen gesenkten Hauptes von dannen.

Die öffentlich-rechtliche Namensnennung

Wie vor kurzem bekannt wurde, soll Herr Haselnuss es unterlassen, den Vertreter seines (Haupt-)Prozessgegners bei dessen Klar-Namen zu nennen. Es greife in das Persönlichkeitsrecht des "Herrn Stachelbeere" ein, wenn man ihn mit vollem Namen als Hauptakteur anprangere.

Interessant ist nun, dass Herr Haselnuss ursprünglich den Namen von Herrn Stachelbeere tatsächlich nicht nennen wollte. Er schrieb stattdessen "Herr Sxxxxxxx".

Herr Haselnuss im Original vom 16. April 2007:
Noch so ein Ding und ich lege mich direkt mit dem Herrn Sxxxxxxx vom NDR an.

Kaum zwei Monate später machte Herr Haselnuss aus dieser Drohung ernst:
...und einen [Brief] an Herrn S[tachelbeere], der mir mutmaßlich die Sache eingebrockt hat.

So schnell kann es gehen - und alle Vorsicht, alle Rücksichtnahme ist vergessen. Was stand aber nun in diesem ominösen Brief an Herrn Stachelbeere? Vielerlei Nettigkeiten, vor allem aber der ausdrucksstarke Schluss-Satz:

Sollten Sie den Wunsch haben, dass ich bestimmte Angaben in Ihren Schriftsätzen schwärzen soll, teilen Sie mir dies bitte im nächsten Schreiben mit. Sofern dies rechtlich erforderlich sein sollte, halte ich mich selbstverständlich daran.

Sieh an, sieh an! Herr Haselnuss ist über die "rechtlichen Erfordernisse" der Namensnennung im Bilde! Dies war somit der Grund für seinen plötzlichen Sinnes- und Schreibwandel, weg von "Herr Sxxxxxx" hin zu "Herr S[tachelbeere]".

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Es kam wie es kommen musste: Am 17. April 2009 wurde Herr Haselnuss von einem Anwalt des Herrn Stachelbeere höflich darauf aufmerksam gemacht, dass der Klar-Name von Herrn Stachelbeere in den Veröffentlichungen durch Herrn Haselnuss gerade nicht unkenntlich gemacht worden sei.

Die "rechtlichen Erfordernisse" waren somit -entgegen der Versicherung von Herrn Haselnuss- nicht eingehalten worden.

Herr Haselnuss war über diese Berichtigung überraschenderweise empört. Er wollte nicht einsehen, dass seine Schreibweise vom 16. April 2007 die richtige war. Stattdessen wechselte er flugs die Argumentation von "rechtlichen Erfordernissen" zu:

Gibt man bei Google folgende Stichworte ein: k[eine] s[tachelbeere] NDR, erhält man 492 Treffer angezeigt. - Und alle ohne Schwärzung.

Aha. Google hat die "rechtlichen Erfordernisse" eindeutig überstimmt, 492:1!

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Was kann man somit aus der Argumentation des Herrn Haselnuss lernen, wie kann man seine eigenen Rezepte/Schriftsätze mit Haselnüssen verfeinern?

-Indem man die unterschiedlichen Standpunkte einer Google-Suche unterwirft. Wer mehr Ergebnisse erzielt, der hat gewonnen.

Erste Reihe fußfrei - die öffentlichen Verfahren des Herrn Haselnuss

Die GEZ hat in der Bundesrepublik nicht nur Freunde. Es gibt immer wieder Personen, denen ihr Geld für den prosaischen Zweck von Rundfunkgebühren zu schade ist. Gleichwohl wollen sie jedoch nicht auf die Unterhaltung durch Radio, Fernseher oder gar "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" verzichten.

Einen Ausweg aus dem Dilemma zwischen Gebührenpflicht und Unterhaltungssucht verspricht ein "Herr Haselnuss", der zu diesem Zweck zahlreiche Verfahren unterschiedlicher Ausprägung angestrengt hat. Dankenswerterweise veröffentlicht er hierzu zahlreiche Schriftsätze, sodass für die Unterhaltung der Leserschaft fernab von öffentlichem oder privaten Rundfunk gesorgt ist.

Dieser Blog soll einige Stilblüten der haselnusshältigen Schreiben an Gericht und Prozessgegner näher beleuchten und die eine oder andere Pointe hervorarbeiten.