Mittwoch, 30. Dezember 2009

Big Haselnussbrother Is Watching You!

"Über dem Victory-Block der Hauptstadt von Nordkastanien senkte sich die Dämmerung. Die Dunkelheit deckte gnädig die schäbigen Häuser und ärmlichen Straßen in eine Unsichtbarkeit, die es Winston Schmidt beinahe erlaubt hätte, mit seiner Fantasie frohe Farben in die schwarzen Lücken hinein zu malen. Doch trotz des ständigen Stromausfalls und der reihenweise zerstörten Straßenlampen waren an den Wänden überall die großen hässlichen Plakate unübersehbar. Sie schienen im Dunkel zu leuchten, wie Fenster, hinter denen sich Widerliches abspielte. Die Partei stellte sicher, dass jedes der Plakate angeleuchtet wurde, mochte es auch sonst noch so wenig Energie geben. Und jedes Plakat zeigte das gleiche Motiv. Ein riesenhaft vergrößerter Kopf eines Mannes von etwa 40 Jahren, bartlos, ernst, verbissen. Schwarze Haare in einer altmodischen Ponyfrisur ragten bis in die seltsam v-förmig auf die Nase zeigenden Augenbrauen. Die Lippen zusammengepresst. Die Augen, schwarz wie Kohle, verfolgten einen, wo immer man auch hinging. Unter dem Portrait stand: Der große Haselnussbruder sieht dich an!
Winston Schmidt drückte sich schnell in eine Ecke, während ein schneidender Wind Staub und Papier um ihn wirbelte.
Eine Polizeistreife raste mit heulenden Sirenen an ihm vorbei. Man brauchte sie nicht wirklich zu fürchten, meist fuhren sie viel zu schnell, aber man konnte nie wissen.
Winston griff in seine Tasche. Weich und warm war das Verbotene Ding. Er konnte nicht glauben, dass er es wirklich getan hatte. Ab jetzt war es eigentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis sie ihn finden würden. Aber war es nicht besser, dies einmal getan zu haben, als in der Welt des Haselnussbruders weiter zu leben?
Langsam zog er das Verbotene Ding aus der Tasche. Es roch köstlich. Niemals zuvor konnte sich Winston erinnern, so einen Duft erlebt zu haben. Er packte es aus. Das Papier raschelte wie Musik. Winston musste noch einige Augenblicke Mut sammeln, dann tat er es. Er biss voller Freude in den Cheeseburger. Und während er kaute, blickte er dem großen Haselnussbruder direkt in die Augen. 'Vaporisier das mal, du Haselnuss!' fluchte Winston mit vollem Mund."


Die Stimme der Gegenmacht bittet an dieser Stelle Herrn Eric Arthur Blair, besser bekannt als George Orwell, um Verzeihung. Auch die Leser müssen wir um Verzeihung bitten, die wir vielleicht etwas mit der düsteren Version einer von Herrn Haselnuss beherrschten Gesellschaft verschreckt haben mögen. Aber der Herr Haselnuss nimmt in seinem Webauftritt große Worte in den Mund. Da schreibt er vom "Ende der Demokratie", von "Zensur", von "Vaporisieren", von Machenschaften "im Schatten des Gesetzes". Herr Haselnuss beschreibt das Schicksal von Walter Ulbricht, ehemaliger DDR-Führer, der "irgendwann" in Ungnade gefallen sei und dann aus Fotos heraus retuschiert wurde.

Gut, wir sind Herrn Haselnuss' Halbwissen gewöhnt. Walter Ulbricht ist nicht "irgendwann in Ungnade gefallen", sondern sah sich ab 1967 massiver Kritik ausgesetzt, als er das Deutungsmonopol der UdSSR in Bezug auf den Kommunismus in Frage stellte. Daraufhin entzog ihm die Sowjetunion die Unterstützung und er musste Erich Honecker weichen. "Heraus retuschiert" wurde Ulbricht nicht. Er blieb sogar Staatsratsvorsitzender bis zu seinem Tod. Ein Blick in die Wikipedia hätte Herrn Haselnuss da vielleicht weiter geholfen. Doch Sekundärquellen liegen dem Mann ja bekanntlich nicht. Vermutlich spielt Herr Haselnuss auf die Bildmanipulationen während der Zeit des Stalinismus an. Diese hatten eine lange Tradition und erreichten ihren Höhepunkt in den 50er Jahren, gingen jedoch mit der Verbreitung des Fernsehens und der unabhängigen Aufzeichnungsmöglichkeiten stark zurück. (Vielleicht sollte Herr Haselnuss sich das Buch "Bilder, die lügen", herausgegeben vom Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, zulegen. Und da wir wissen, dass Herr Haselnuss mit Quellenrecherche auf Kriegsfuß steht, winken wir auch gleich mit dem richtigen Kapitel: "Bildpropaganda und Bildfälschung im Stalinismus", S. 82ff. Wir hoffen, dass Herr Haselnuss wenigstens die Abkürzung "ff" kennt. - - -Seufz. Na schön, Herr Haselnuss, "ff" bedeutet "und folgende". - - Das bedeutet, Sie müssen die Seiten umblättern!)

Wie gesagt nimmt Herr Haselnuss große Worte gern in den Mund. Hier soll es einmal um den Begriff "Vaporisieren" gehen. Irgendwie hat der Herr Haselnuss noch im Kopf, dass dieser Begriff aus dem Roman "1984" von George Orwell stammt. Und den kann man immer gut zitieren. Oder zumindest kann man ihn publikumswirksam erwähnen, auch wenn man nicht so die große Ahnung hat. Herr Haselnuss erklärt uns:

"Vaporisieren" ist ein Begriff aus Geoge Orwells Buch "1984", mit dem das vollkommene Verschwindenlassen von Gegnern beschrieben wird. Die Gegner werden dabei auch aus allen Veröffentlichungen getilgt."

Na gut, grob vereinfacht kann man das so sagen. Herr Haselnuss sagt also selbst, dass es sich beim "Vaporisieren" um a) Gegner handelt, diese b) vollkommen Verschwinden und c) alle Veröffentlichungen so manipuliert werden, dass diese Gegner nicht auftauchen.

Und jetzt, man wagt es kaum zu sagen, soll solch eine "Vaporisierung" tatsächlich durchgeführt worden sein. Bitte bedenken Sie, lieber Leser, dass es sich bei der Orwellschen Vaporisierung um die physische Vernichtung von Staatsfeinden in einem totalitären Regime handelt. Orwell warnt vor der kompletten Manipulation der Gesellschaft und des Individuums! Die Menschen in "1984" sind übrigens bereit, im Rahmen des "Zwiedenk" die Vaporisierung zu akzeptieren. Fügen wir also noch d) hinzu: Niemand spricht mehr über den Vaporisierten, obwohl dieser im Gedächtnis präsent ist. Und wo wir dabei sind: e) die Manipulation der Quellen beinhaltet auch das totale Verändern von Dokumenten im Nachinein, sodass auch bei kritischer Recherche nichts zu finden ist, was die Vaporisierung erkennen lassen würde. Schließlich, Herr Haselnuss hat es ja so gewollt, müssen wir noch auf f) hinweisen: Durch "Neusprech" ist es unmöglich, die Vaporisierung zu beschreiben. Jeglicher Versuch hierzu endet unweigerlich in einer Lobeshymne auf den englischen Sozialismus, "Engsoz" genannt.

Und nun bittet die Stimme der Gegenmacht ihre Leser, ganz ganz tapfer zu sein. Wir werden jetzt schildern, welche "übelste Zensur" geschehen ist. Diese werden wir dann mit den Punkten a) bis f) abgleichen! Wir wollen hier nichts vorweg nehmen, aber nur soviel: Der Zorn des Herrn Haselnuss ist absolut gerechtfertigt! Die Demokratie ist in Gefahr! Das Ende der Welt nah! Hunde und Katzen leben bereits miteinander! Denn: Bei einer fiktiven Wahl von Kindern und Jugendlichen hätte die Tierschutzpartei knapp die 5% Hürde geschafft. Das ZDF hat deswegen das Programm nicht geändert.

DAS WARS?! DAS WAR ALLES?! Das war die gefährliche "Vaporisierung"?!

"Aber ja!", sagt da der Herr Haselnuss. Denn die Tierschutzpartei ist doch ein Gegner des ZDF und will das ZDF umbringen! Punkt a) ist also bestätigt!
Punkt b): Weil das ZDF das Programm nicht geändert hat, ist die Tierschutzpartei vollkommen verschwunden. ZISCH! PENG! Und weg ist sie.
Punkt c): Alle Veröffentlichungen wurden manipuliert. Die Tierschutzpartei tritt überhaupt nicht mehr auf. Webauftritte wurden geschlossen! (Es gibt zwar noch den Webauftritt der Partei, aber das ist sicher eine Falle von Außerirdischen...)
Punkt d): Niemand spricht mehr über die Tierschutzpartei! (Okay, vorher auch nicht.)
Punkt e): Das ZDF hat im Nachinein alle Quellen manipuliert und die Tierschutzpartei aus sämtlichen Bibliotheken und Verzeichnisssen entfernt. (Das kann das ZDF! Und die dürfen das, weil die ganz böse sind.)
Punkt f): Das Nicht-Erwähnen der Tierschutzpartei führt automatisch zu einem Lob des englischen Sozialismus (Engsoz). (Haselnuss unintusfühl Engsoz! Doppelplus ungut Dummschwätz in Netzseite verbrich.)

Alle diese Punkte sind komplett erfüllt! Der Begriff "Vaporisieren" ist von Herrn Haselnuss vollkommen richtig verwendet worden. Sauber recherchiert, kompetent in der Literatur und vor allem stets dem Ideal der Vernunft verpflichtet. Bitte einen Applaus für Herrn Haselnuss!

Und wie üblich: Das Schönste kommt zuletzt. Lassen Sie sich diesen Satz der Haselnuss'schen Weisheit mal im Hirn zerfließen

"Das ZDF wird darauf antworten müssen! Oder, wenn nicht: Keine Antwort wäre dann auch eine Antwort!"

Philosophie zum Davonlaufen.



P.S. In einem eitergelben Kasten auf seiner Webseite versucht Herr Haselnuss zwar, diesen lächerlichen Artikel zu relativieren, indem er den Begriff "Vaporisieren" als "Kunstwort" bezeichnet, jedoch spricht daraus nach eigenem Bekunden lediglich die Angst vor einer erneuten peinlichen Schlappe vor Gericht.

Dienstag, 29. Dezember 2009

Ende der Schonfrist

Lange hat die Stimme der Gegenmacht geschwiegen. Vielleicht zu lange. Wir hatten nämlich dem hoch verehrten Herrn Haselnuss eine Schonfrist eingeräumt. Erinnern Sie sich? Er hatte eine Abmahnung erhalten, weil er etwas zu offen mit Namen umgegangen war, weil er etwas zu sehr mit Schreiben von Anwälten und Gerichten hausiert hatte, weil er etwas zu forsch nach vorn geprescht war in seinem Kreuzzug gegen das Monster GEZ und den ÖRR. Vielleicht aber hatte er sich nur selbst gesehen, in einem seiner eigenen Auftritte in seinem neuartigen Rundfunksender und musste sich von diesem Schock erholen... Wer weiß!

In einem ungewöhnlich menschlichen Statement jedenfalls beschreibt Herr Hasenluss, was ihm wohl während der letzten Monate beschäftigt haben muss: "[Es] geht... um Konflikte mit Personen oder Institutionen, die ganz subjektiv als existentiell (sic!) empfunden werden. Es geht um Bedrohungen, die so beunruhigend erscheinen, dass sie im Geiste immer präsent sind. Du gehst abends mit ihnen ins Bett und wachst morgens mit ihnen wieder auf. Wie ein schwarzer Schatten liegt das Problem den ganzen Tag über deiner Seele und verhageln (sic!) dir selbst schöne Momente."

Merken Sie etwas, lieber Leser? Es ist nicht der typische bemühte Haselnuss-Stil, kein Heischen nach Wirkung. Er verwendet noch nicht einmal Sternchen, GROSSBUCHSTABEN oder Unterstreichungen. Er weiß am Ende eines Satzes noch, was er am Anfang geschrieben hat. Fremd- und Fachwörter werden nicht falsch verwendet. Grammatik und Rechtschreibung sind, zumindest für den Kenntnisstand des Herrn Haselnuss, auch auf annehmbarem Niveau. Fast könnte man meinen, Herr Haselnuss habe gelernt. Fast. Wäre da nicht die Tatsache, dass obiger Textauszug aus der Werbung für ein neues Haselnuss-Buch stammt. Angekündigt - oder vielmehr angedroht - wird hier das "Kleine Kampfbüchlein", das "Erste Hilfe bei schweren Konflikten" bieten soll.

Einen Tusch bitte! Denn da ist er wieder: der Alleskönner. Jurist, Vegetarier, politischer Lobbyist, Journalist und jetzt auch noch Lebenshelfer. Und zwar für alle Lebenslagen! Ausdrücklich nennt Herr Haselnuss Nachbarschaftsstreitigkeiten, Scheidungen, Behördenstreits und zivil- und/oder strafrechtliche Streitigkeiten im Internet. Die Liste ist selbstverständlich nicht vollständig! Aber nicht nur aufzeigen will es der Herr Haselnuss, sondern er will auch gleich Schützenhilfe geben. Und zwar taktischer UND strategischer Art! Dass er dabei auch noch mal eben über juristisches Vorgehen aufklären will, versteht sich von selbst. Ach so, einen kleinen Schlenker über juristische Winkelzüge soll es auch noch geben.

Du meine Güte! Die Stimme der Gegenmacht hat in ihrer kleinen "Festung der Unduldsamkeit" aus besseren [Studenten-]Tagen ja so manches Fachwerk stehen. Schon dieser Handapparat belegt mehrere Regalreihen eines skandinavischen Möbelherstellers. Und wir erinnern uns an gewisse Universitätsbibliotheken wo es Tausende und Abertausende Bücher geben soll. Allein das Nachbarschaftsrecht war zumindest vor einigen Jahren nicht gerade ein kleiner und einfacher Bereich der Rechtsprechung. Und das Internetrecht? Wir meinen, uns zu erinnern, dass dies auch nicht gerade auf einem Notizzettelchen Platz findet. Aber da könnten wir uns täuschen...

Doch jauchzet und frohlocket, denn es gibt gute Neuigkeiten! Jetzt kann man das alles verbrennen. Das "Kleine Kampfbüchlein" des Herrn Haselnuss wird die eierlegende Wollmilchsau in der Ausführung Wach-und-Hütehund! Wenn es auch nur annähernd so viel zum eigentlichen Thema beiträgt wie das völlig vergeigte "Blockwart TV", dann ist es endgültig an der Zeit, die juristischen Fakultäten zu schließen. Wie weiland die Chinesen mit dem kleinen Mao-Büchlein alle Herausforderungen der modernen Welt meisterten, so werden die Juristen mit dem Haselnuss-Buch in der Hand durch das neue Jahrzehnt schreiten. Ist das nicht eine herrliche Vorstellung?

Grund genug für die Stimme der Gegenmacht, etwas Regen auf die Parade des Herrn Haselnuss herauf zu beschwören. In der "Festung der Unduldsamkeit" läuft die Kaffeemaschine und die Geister, die Herr Haselnuss selber rief, wird er nicht mehr los. Schauen Sie doch in den nächsten Tagen wieder mal öfter hier vorbei. Die Stimme der Gegenmacht garantiert ein erstklassiges Lesevergnügen!

Sonntag, 25. Oktober 2009

Von Auskunft und Aufklärung

Kaum, dass Herr Haselnuss sich tapfer der teuren Unterlassungsklage des Herrn Stachelbeere in den Weg gestellt hat, stellt ihm das Hanseatische OLG eine neue Hiobsbotschaft zu: Auch im Verfahren um seinen Auskunftszwang muss er seine Zugeknöpftheit nunmehr mit anwaltlichem Beistand verteidigen.

Herr Haselnuss hatte stets sehr ausweichend auf die tatsächlichen Anhaltspunkte des Herrn Stachelbeere reagiert: Die e-mail-Adresse von t-online sei dazumals über ein wenig bekanntes Tarifmodell zugewiesen worden, und Homepages könne man schließlich problemlos über öffentlich zugängliche PC-Räume erstellen (zumindest theoretisch).

Für Herrn Haselnuss ist der Erstellungsort seiner Homepage so etwas wie ein Betriebsgeheimnis. Der NDR, gegen den Herr Haselnuss irgendwann schließlich sogar als Mittbewerber auftreten will (oder wollte), solle bloß nicht zu viele Informationen über seinen mächtigen Konkurrenten erhalten.

Für den aufmerksamen Leser des Haselnuss-Internetauftritts erscheint es durchaus offensichtlich, dass die eingescannten Dokumente in den -fotografisch dokumentierten!- PC-Räumen der Universität Hamburg digitalisiert werden. Gleichwohl will sich Herr Haselnuss auf den Standort seines bevorzugten Scanners nicht festlegen, und vielleicht auch mit gutem Grund: Bisweilen ist ein spätabendlicher Aktualisierungszeitpunkt der Homepage-Inhalte zu bemerken, sodass seine Anwesenheit in der Universität zumindest unwahrscheinlich erscheint.

Nichtsdestotrotz erkennt das spitzfindige OLG das Interesse des freischaffenden Journalisten auf sein persönliches Betriebsgeheimnis gerade nicht an, und zitiert stattdessen aus dem Verwaltungsrecht eine allgemeine Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts.

Der belesene Jura-Bachelor Haselnuss kontert mit einem lateinischen Zitat, demzufolge der "spezielle" RfGStV das "allgemeine" Verwaltungsrecht aufhebe. Geflissentlich übersieht der Doktorats-Student hierbei, dass eine Aufklärung über die Umstände seiner Homepage und seiner e-mail-Adresse keinerlei Rückschlüsse auf seine bereitgehaltenen Geräte zulässt:

-Falls die haselnusshältige Homepage in den Räumen der Universität entsteht, so erfährt der NDR durch diese Information rein gar nichts zu den privaten Empfangsgeräten des Herrn Haselnuss.
Das hieße weiterhin, dass dem eigentlichen Auskunftsbegeheren des NDR gerade nicht Folge geleistet würde.

-Würde die Homepage hingegen zumindest teilweise durch den privaten haselnuss'schen PC gepflegt werden, so wäre der "Anhaltspunkt" des Herrn Stachelbeere ein tatsächlicher. In diesem Fall griffe dann jedoch ausschließlich die Auskunftspflicht gemäß des RfGStV.

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Zusammenfassend ergibt sich somit durch das vom OLG festgestellte Aufklärungsgebot keine offensichtliche Einschränkung der Beauskunftungs-Regelungen des RfGStV. Wenn man nun bedenkt, dass diese grunsätzlich einfachen Überlegungen nunmehr einer eingehenden (teuren!) gerichtlichen Klärung bedürfen, so muss sich die Frage der Verhältnismäßigkeit stellen.

Herr Haselnuss zitiert Gerichtskosten jenseits der 1000-Euro-Grenze, die nur für die Feststellung seiner Auskunftsplficht anfallen. Hier kann man nur noch kopfschüttelnd das völlige Abwenden von praktischem Hausverstand diagnostizieren:

-Würde sich Herr Haselnuss hinter seinem Schweigen nur "verstecken", um Rundfunkgebühren zu vermeiden, so käme ihn eine Anmeldung wesentlich billiger als seine umständlichen Gerichtsverfahren.

-Hielte Herr Haselnuss hingegen überhaupt keine Geräte bereit, so wäre die Erteilung der entsprechenden Auskunft gratis für ihn!

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Doch warum einfach, wenn es kompliziert geht, warum gratis, wenn es auch teuer geht. Herr Haselnuss fühlt sich offenbar seinem Privat-Feldzug gegen die GEZ verpflichtet, und scheut keine Kosten und Mühen; zweifellos erbringt er auch so manches persönliche Opfer.

Ironischerweise könnte ihm jedoch die aktuelle Regierungsbeteiligung der Liberalen den Rang ablaufen, lange bevor seine Gerichtsverfahren abschließend geklärt werden könnten. Dann bliebe nur noch die Teufelsmaschine in Genf, gegen die er aus vollem Herzen polemisieren könnte!

Dienstag, 30. Juni 2009

Justitiar bezieht Stellung als Duell-Sekundant

Zunächst ein Hinweis in eigener Sache: Eine engagierte Mitbürgerin hat in bemerkenswerter Eigeninitiative den Intendanten des NDR angeschrieben. Es ging um die Frage der Prozessfinanzierung für Herrn Stachelbeere. Beantwortet wurde das e-mail durch den einzig wahren Justitiar des NDR.

Einige seiner Worte werde ich hier sinngemäß wiedergeben. Von einer Totalveröffentlichung muss ich jedoch absehen, da dies zum Schaden meiner großzügigen Hinweisgeberin sein könnte.


So vertritt der Justitiar - immerhin ein Volljurist mit entsprechender Befähigung zum Richteramt - die Ansicht, die Veröffentlichung einstellungswürdiger Strafanzeigen sei inakzeptabel. Dies ist durchaus nachvollziebar, zumal eine Pflichtanmeldung (bei Herrn Haselnuss auch: "Zwangsanmeldung") keinen Straftatbestand erfüllt. Ursächlich für die Strafanzeigen gegen Herrn Stachelbeere war jedoch genau diese vieldiskutierte "Zwangsanmeldung".

Die Pflichtanmeldung dient dazu, einen mutmaßlichen Rundfunkteilnehmer, der seiner Gebührenpflicht nicht nachkommt, mit einer Gebührenforderung zu konfrontieren. Geschieht dies als Folge von falschen Vermutungen (Stichwort: e-mail-Adresse von t-online), so kann der Pflichtangemeldete seine Teilnehmerschaft durch das Verwaltungsgericht aufheben lassen.

Dieses Vorgehen entspricht in etwa dem Einspruch gegen eine ungerechtfertigte Telefonrechnung - ohne den Nachweis der vorsätzlichen Bereicherung durch den Telefonanbieter wird man diesem üblicherweise keinen Betrug unterstellen.

Weiters führt der Justitiar an, dass Herr Stachelbeere bereits Opfer von anonymen Drohungen wurde. Gewisse Personen konnten also der Versuchung nicht widerstehen, einem Agenten des Gebühreneinzugssystems kräftig "die Meinung zu sagen".

Öffentliche Bloßstellung in einer Form, die zusätzlich Dritten die Kontaktaufnahme zum solcherart Bloßgestellten erleichtert, ist also mit sehr konkreten Folgen verbunden.

Für den Autor einer anonymen Drohung mag diese sehr erheiternd oder befriedigend sein - der Adressat wird hingegen einer unverschuldeten Verunsicherung ausgesetzt.

Unter diesem Blickwinkel bittet der Justitiar dann auch um Verständnis für seine Entscheidung, seinem -in der Tat- untergeordneten Mitarbeiter Rechtsschutz für das Duell mit Herrn Haselnuss zuzubilligen.

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Ein öffentliches "Sich-Lustig-Machen" über andere mag gerade für Blogs eine sehr amüsante und kurzweilige Aufgabe sein. Der Spaß hört jedoch spätestens dann auf, wenn einer der Beteiligten negative Folgen für sein Privatleben in Kauf nehmen muss.

Spott verliert dort jede Berechtigung, wo er in gehässige Diffamierung ausartet; ob dies nun direkt oder indirekt geschieht spielt für den Geschädigten keine Rolle.

Freitag, 26. Juni 2009

Exkurs: Die Zwangs- oder Pflichtanmeldung

In den Verfahren Stachelbeere-Haselnuss kam sie mehrfach zur Sprache - die Zwangsanmeldung, das unbekannte Wesen. Viele haben den Begriff schon einmal gehört, aber die wenigsten wissen, was damit tatsächlich gemeint ist.

Auch der anerkannte GEZ-Kritiker Haselnuss stocherte mit seiner Strafanzeige wegen "Computerbetrugs, Urkundenunterdrückung et al." etwas hilflos im Trüben, als er dem Wesen der Zwangsanmeldung auf den Grund gehen wollte. Herr Stachelbeere erbarmte sich der Haselnuss leider nicht - und sprach vor dem Verwaltungsgericht Hamburg lediglich von einer Anmeldung durch die GEZ.

Nach lebhafter Recherche in Diskussionsforen, in denen sich sowohl Gebührenpflichtige wie auch Gebührenzahlende austauschen, vermag ich als Agent der Gegenmacht etwas Licht ins Dunkelreich der Zwangsanmeldung bringen.

So ist die Anmeldung von Rundfunkgeräten kein Verwaltungsvorgang - es ist nur eine formalisierte Zuordnung von Runkfunkteilnehmerschaft und Rechnungsadresse. Die Rundfunkteilnehmerschaft ergibt sich gemäß dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag allein durch Bereithalten eines empfangsbereiten Geräts.

Sobals also ein Bürger ein Rundfunkgerät in den eigenen Wänden bereithält, müsste er dies aus freien Stücken seiner zuständigen Landesrundfunkanstalt (LRA) zur Kenntnis bringen. Die GEZ fungiert hier als zentrale Postannahmestelle für solche Mitteilungen.

Nun soll es bisweilen Personen geben, die aus Gewissens- oder auch Habgiergründen eine solche Kontaktaufnahme mit der GEZ scheuen. Diese Personen sind ebenso Rundfunkteilnehmer wie all jene, die an die GEZ Geld überweisen. Der einzige Unterschied ist, dass ihre Rundfunkteilnehmer-Eigenschaft der GEZ unbekannt ist, und somit auch keine Gebühren von ihnen eingezogen werden können.

In manchen Fällen erlangt ein Beauftragter der GEZ Kenntnis von einem Rundfunkteilnehmer (dieses Wort impliziert bereits, dass Rundfunkgeräte bereitgehalten werden!), welcher seine Teilnehmereigenschaft nicht preisgeben will. Das heißt, der Rundfunkteilnehmer erklärt auch auf Drängen des Beauftragten nicht, dass und wieviele Empfangsgeräte er denn bereithält.

Sollte der Beauftragte jedoch "tatsächliche Anhaltspunkte" für das Vorhandensein eines gebührenpflichtigen Geräts haben, so wird er sich diese notieren. Etwa:

"Teilnehmer prahlt vollmundig mit seinem neuen Flachbildfernseher und beschwert sich wortreich, dass dessen HD-Darstellung von den Sendern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht ausgereizt wird."

Anhand solcher Anhaltspunkte kann der Beauftragte nun einen Besuchsbericht an die zuständige LRA abschicken. Dort werden die Anhaltspunkte auf ihre Tatsächlichkeit überprüft - durch sach- und rechtskundige Mitarbeiter. Endet diese Überprüfung positiv (für den Rundfunkteilnehmer vielleicht eher negativ), wird sie tatsächlich in die Wege geleitet: Die "Zwangsanmeldung", die mit korrekter Bezeichnung "Pflichtanmeldung" heißt.

Warum aber ist diese Form der Anmeldung auch ohne Unterschrift des Rundfunkteilnehmers gültig? Eine herkömmliche Anmeldung muss zwingend unterschrieben werden - jedoch nicht, weil sie ein Vertrag wäre. Die Unterschrift soll lediglich einem Missbrauch nach dem Motto "so ich melde jetzt Herrn Haselnuss an" vorbeugen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er die alleinige Verantwortung für die Anmeldung übernimmt.

Für Herrn Haselnuss wurde -zusätzlich zu seiner Pflichtanmeldung- auch eine Scherzanmeldung verfasst. Anhand der gefälschten Unterschrift war sie jedoch leicht als solche zu erkennen und fand über das Gerichtsverfahren hinaus keine Beachtung.

Die Pflichtanmeldung wird dagegen durch die LRA persönlich überprüft - vor allem unter dem Aspekt, ob die ihr zu Grunde liegenden "tatsächlichen Anhaltspunkte" einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht standhalten würden. Im Einzelfall des Herrn Haselnuss hatte sich Herr Stachelbeere -in der ersten Instanz- geirrt, da ihm seine Lebenserfahrung einen Streich gespielt hatte.

Darum also ist eine Pflichtanmeldung gleichbedeutend mit einer unterschriebenen Eigenanmeldung - und stellt somit auch keinen Straftatbestand dar.

Dienstag, 23. Juni 2009

Herr Stachelbeere: Mann mit Lebenserfahrung

Vor lauter Herumgehacke auf der Haselnuss blieb bislang keine Zeit, uns näher mit den Schriftsätzen des Herrn Stachelbeere zu beschäftigen. Bei manchem Leser entstand dadurch sogar der Eindruck, Herr Stachelbeere persönlich stünde hinter diesem Blog. Nun, dem ist nicht so - die Gegenmacht distanziert sich sogar ausdrücklich von gewissen Äußerungen:

Bekanntlich ist es allein dann möglich, einen eigenen E-Mail-Account unter der Hauptdomain t-online.de zu führen, wenn man zugleich Kunde ist, d.h. einen Access-Provider-Vertrag mit der Deutschen Telekom AG, deren Produkt das Portal www.t-online.de ist, abgeschlossen hat.

Wer zum gegenwärtigen Zeitpunkt das "Portal" www.t-online.de besucht, der bekommt in der rechten oberen Bildecke einen dezenten Hinweis:

Kostenlos für alle: E-Mail-Adresse @t-online.de

Diesem Werbeversprechen gilt es, auf den Zahn zu fühlen - ein Herrn Stachelbeere gewidmetes Postfach soll ohne Access-Provider-Vertrag mit der Telekom angelegt werden.



Der Erfolg spricht für sich - nach ein paar Standardeingaben steht ein vollwertiges E-Mail-Postfach von der prestigeträchtigen t-online-Domain zur Verfügung.

In diesem Fall ist Herr Stachelbeere also trotz seiner reichhaltigen Lebenserfahrung offenbar einem vermeidbaren Irrtum unterlegen. Er könnte natürlich zu seiner Verteidigung einwenden, dieses großzügige Angebot der Telekom bestünde erst seit kurzer Zeit, fände also keine Anwendung auf den Fall Haselnuss.

In diesem Fall möge er aber das Gericht über die genauen Verhältnisse in Vergangenheit und Gegenwart informieren, damit dieses objektiv und richtig entscheiden kann. Nachdem -seiner Ansicht nach- bereits das VG Koblenz eine unrichtige Entscheidung gefällt habe, so sollte immerhin das VG/OVG in Hamburg davor bewahrt werden!

An einen "freien Journalisten" richtet sich die Aufforderung, anhand der Homepage des Norddeutschen Rundfunks den amtierenden Justitiar zu ermitteln. An den untergeordneten Mitarbeiter der Rundfunkgebühren-Abteilung richtet sich die Empfehlung, seine Lebenserfahrung anhand der tatsächlichen Anhaltspunkte auf der Homepage von t-online entsprechend zu erweitern.

Freitag, 19. Juni 2009

Fragen zum Duell

Ein sichtlich gezeichneter Herr Haselnuss hat nunmehr bekannt gegeben, dass er anwaltliche Beratung in Anspruch genommen hat. Mit leichter Sorge vernimmt die Gegenmacht jedoch seine Absicht, einen aufwühlenden und langwierigen Prozess auf sich nehmen zu wollen.

Dies mag etwas ironisch klingen - niemand anders als die Gegenmacht war für Herrn Haselnuss in den letzten Monaten ein strengeres und schonungsloseres (wenn auch selbsternanntes) Gericht. Vor nichts machte die Gegenmacht halt: Das Engagment des Herrn Haselnuss gegen den LHC in Genf, sein Befürworten einer strikt veganen Lebenshaltung, seine tapfere Auflehnung gegen die GEZ - all das wurde auf spöttische und süffisante Weise als Komödie hingestellt.

Im Grunde ihres Herzens will die Gegenmacht Herrn Haselnuss jedoch nichts Böses - müsste sie ohne sein schriftstellerisches Wirken doch ihrerseits kläglich verstummen. Der tiefere Sinn, die Botschaft hinter all den Sticheleien sollte eigentlich die Aussage sein: "Gut gemeint ist mitunter das Gegenteil von gut gemacht."

Solange es nur um einige Rundmails geht, die von den Empfängern kommentarlos ignoriert werden, fehlt es der Lage an Ernst bzw. dem Gebot zur Ernsthaftigkeit. Ein sehr teurer, sehr langer Prozess eignet sich jedoch nicht für Scherze oder Schadenfreude.

In diesem Sinne hätte es die Gegenmacht durchaus begrüßt, wenn Herr Haselnuss dem Unterlassungsbegehren des Herrn Stachelbeere statt gegeben und sich eine gemäßigte Kostennote ausgehandelt hätte.
Dieser Satz möge trotz des Konjunktivs einstweilen als stiller Appell stehen bleiben.

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Die Gegenmacht hat den Spendenaufruf des Herrn Haselnuss bislang sehr zynisch beurteilt. Seine mutige Absichtserklärung, trotz großer juristischer Fragezeichen den Kampf nicht vorzeitig aufzugeben, verdient jedoch zumindest eine Würdigung.

Wer also der Meinung ist, Tapferkeit müsse auch bei ungewissem Ausgang belohnt werden, der findet auf dem Webauftritt von Herrn Haselnuss die Adresse des relevanten Sonderkontos.

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Auf der Seite des Klägers steht Herr Stachelbeere, für den sich die Frage der Prozessfinanzierung selbstverständlich genauso stellt. Herr Haselnuss stellte diesbezüglich die Frage in den Raum, ob der NDR oder der Privatmann Stachelbeere für die Prozesskosten aufkomme.

Die Gegenmacht vertritt die Ansicht, dass aus rechtlichen Gründen nur eine Privatfinanzierung durch Herrn Stachelbeere persönlich in Betracht kommt. Als Kläger wird nicht der NDR, nicht die GEZ, sondern nur die Person Stachelbeere genannt.

Natürlich bezieht Herr Stachelbeere sein Gehalt vom NDR, sodass über Umwege sehr wohl teilweise eine Prozessfinanzierung über Runkfunkgebühren stattfindet. Solche laienhaften Finanzstromanalysen sind jedoch mit Vorsicht zu genießen.

Von einer durch Herrn Haselnuss angeregten Klärung beim Intendanten persönlich sieht die Gegenmacht aus folgenden Gründen ab:

- Sollte der NDR hinter den Kulissen tatsächlich für den Prozess eines seiner Mitarbeiter haften, wäre dies sicherlich keine Information, die man bereitwillig einem Nicht-Journalisten preisgeben würde.

- Sollte der NDR gerade nicht auf finanzieller Ebene involviert sein, so wäre die entsprechende Antwort eher banal und könnte bei kritischen Stimmen wohl ohnehin keinen Glauben finden.

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Ansonsten spricht die Gegenmacht Herrn Haselnuss gute Wünsche für die anstehenden Aufgaben aus. Unter Berücksichtigung seiner nunmehr sehr konkreten Belastung werden wir eine deutlich leisere Tonart anschlagen.

Montag, 15. Juni 2009

Stachelbeere gegen Haselnuss - das Duell ist eröffnet!

Die Gegenmacht berichtete bereits im April exklusiv über die Wirrungen des Herrn Haselnuss betreffend des Namens von Herrn Stachelbeere:

Die Öffentlich-Rechtliche Namensnennung

Wo Herr Haselnuss zunächst noch demütige Selbstzensur geübt und sich auf rechtliche Erfordernisse berufen hatte, ging alsbald sein feuriges Temperament mit ihm durch. Herr Stachelbeere wurde stellvertretend für seine Rundfunkanstalt mit einer Anzeige bedacht, sein Name mehrfach veröffentlicht. Herr Haselnuss rechtfertigte dies zunächst über die Anzahl an Google-Suchergebnissen für "k[eine] s[tachelbeere] ndr".
Angesichts einer erfolglos gebliebenen Abmahnung und der nunmehr eingereichten Klageschrift verfeinerte Herr Haselnuss seine Argumentation: Herr Stachelbeere sei nicht einfach ein kleines Rädchen im Getriebe der Landesrundfunkanstalt - nein, es handle sich um den Justitiar persönlich. Verschiedene Pressemitteilungen, in denen "Justitiar" und "Stachelbeere" unisono genannt werden, würden diese Auffassung ohne jeden Zweifel stützen.

Die Gegenmacht hat diese Behauptung aufs Exempel gestellt und folgende Google-Suche gestartet: "justitiar ndr" "auf gut Glück!"
Wer googelt, der findet - schon lächelt dem Suchenden ein freundlicher Herr entgegen und -welch Überraschung!- sein Name ist nicht Stachelbeere.

Vielleicht hat es dem "freien Journalisten" noch niemand gesagt, jedenfalls tritt eine hochstehende Persönlichkeit in der Öffenlichkeit bisweilen über sogenannte Sprecher auf. Dies erspart einem vielbeschäftigten Amtsträger die Wahrnehmung zahlreicher Pressetermine und gewährleistet dennoch, dass sein Wort kundgetan wird. Um dem Leser zu vermitteln, dass ein einfacher Mitarbeiter nicht seine private Meinung auf ungebührliche Weise verbreitet, sondern eben jene des Amtsträgers, fügt die Presse Zusätze wie "Sprecher des Justitiariats" oder auch nur "Justitiar" an.

Für einen unbedarften Leser kann sich durch einen solchen "Etikettenschwindel" durchaus eine Irreführung ergeben - ein "freier Journalist" sollte auf Grund eigener Recherche(pflicht) jedoch mehr Durchblick beweisen.

Ansonsten zeigt sich Herr Haselnuss ungewohnt vorausblickend und sucht durch gezielte Schwärzungen zu vermeiden, dass sich Dritte an ungehöriger Prozessbeeinflussung versuchen könnten. Die Gegenmacht hegt diesbezüglich keinerlei Ambitionen und wird weiterhin an ihrer strengen Klarnamen-Zensur festhalten.

Für Freunde und Fans des Herrn Haselnuss mag die Tatsache beruhigend sein, dass sich dieser nunmehr in kompetente juristische Beratung begeben muss. Der Anwaltszwang vor dem Landgericht kennt diesbezüglich keine Gnade und der hoffnungsfrohe Jura-Bachelor Haselnuss konnte die notwendigen Prüfungen leider nicht mehr rechtzeitig ablegen.
Welchen Rat darf sich Herr Haselnuss von dem noch zu benennenden Mitglied der hanseatischen Anwaltskammer erwarten? Nun, zunächst ist mit einem strikten Veröffentlichungsverbot über weitere Aspekte des Prozesses zu rechnen. Erst für das rechtskräftige Urteil darf mit Spannung die nächste Berichterstattung erwartet werden.

Weiters beklagte sich Herr Haselnuss, dass niemand der rund 1.600 (in Worten: eintausendsechshundert) Angeschriebenen seines Rundmails bereit war, seinen Spendenaufruf zu veröffentlichen. -Ja, die Spamfilter arbeiten heute schon sehr zuverlässig.

Nichtsdestotrotz ein schwacher Trost: Die Gegenmacht hatte eine sinngemässe Veröffentlichung bereits im April geschaltet - und ganz ohne Rundmail!

Prozess-Spenden-Hilfe

Sonntag, 14. Juni 2009

Herr Haselnuss im Spiegel der anderen

Seit einem Monat ist Herr Haselnuss nicht mehr in der Lage, seine Webseite mit neuen Inhalten zu füllen. Das mag vielerlei Gründe haben. Wir können nur spekulieren. Und eigentlich wollten wir ja warten, bis der Mann mal wieder eines seiner schon legendären juristischen Waterloos verbricht.

Aber dann ereilte uns aus berufener Quelle die Nachricht, Herr Haselnuss sei über diesen Blog "amüsiert". Und - peng! - bekamen wir eine neue Idee.

Eigentlich kann Herr Haselnuss diesen Blog ja gar nicht kennen. Herr Haselnuss hat überhaupt keine Rundfunkgeräte. (Oder Internet. Nur einen neuartigen Rundfunksender...) Wenn er der Welt etwas total wichtiges mitteilen will, dann muss der arme Kerl bibbernd in der eisigen Kälte zur Universität, wo er als total wichtiger Bachelor den Zugang zu gut ausgerüsteten Leerstühlen hat. Diese hat Herr Haselnuss auch schonmal ganz alleine fotografiert. Und zwar als Beweis. ("Beweis" ist ein juristischer Fachbegriff, das weiß auch nicht jeder. Aber der Herr Haslenuss, Bachelor, Journalist und Vegetarier, der kennt das!)

Was uns eigentlich gewundert hat, ist die Formulierung, Herr Haselnuss sei "amüsiert" über diesen Blog. Amüsiert?! Herr Haselnuss?! Der Mann, der nach seiner Webseite zu urteilen Humor für eine Krankheit hält? Der trocken-verbissen erzählt, in Genf würde eine Maschine die Welt auffressen? Dieser Kim-Yong-Il des Internets? Jener Mann, der auf seiner eigenen Internet-Präsenz ein Foto von sich veröffentlicht, das man im Vietnam-Krieg als Entlaubungsmittel hätte abwerfen können? AMÜSIERT? Das muss man erstmal verdauen.

Grund genug für uns, mal andere zu Wort kommen zu lassen. Was meinen eigentlich Dritte zum Journalist, Bachelor und Vorzeige-Vegetarier Haselnuss? Hier ein paar Stimmen aus dem World Wide Web. (Jeder kann das nachprüfen, indem er mal Herrn Haselnuss Klarnamen in eine Suchmaschine eingibt.)

Im Forum "Rundfunkgebührenzahler.de" hat ein Nutzer offensichtlich einen Rat des Herrn Haselnuss befolgt - und fiel damit rein. Jetzt fragt er: "Aber warum sagt Herr Haselnuss das denn...?!" Antwort:

"Diese Frage ist sehr, sehr, sehr, sehr, sehr einfach zu beantworte: Weil er - genau wie du - absolut keine Ahnung von der Rechtslage bzw. von den gesetzlichen Hintergründen hat! Ohne auf die Einzelheiten einzugehen: Was H[aselnuss] da von sich gegeben hat ist - in sachlicher Hinsicht - vollkommener Blödsinn"

In einem anderen Forum warnt ein Moderator sogar vor der Haselnuss-Seite:

"...an alle, die das hier lesen, ein Problem mit der GEZ haben und vorher mal die Seite vom H[aselnuss] besucht haben: Es ist Gewalt-Rechthaberei, damit erreicht man in Deutschland NICHTS ...Vergesst es."

Und dann kommt der nüchterne Rat:

"Gib der GEZ die notwendigen eindeutigen Informationen, die der Sachbearbeiter dort braucht um seinen Job streng nach Vorschrift zu erledigen und du hast keine Probleme. Abmelden ist wirklich ganz einfach."

Wie passt denn dann aber der Aktionismus von Herrn Haselnuss in die Sache?

Antwort: "Herr H[aselnuss] betreibt auch noch andere Geschäfte, verkauft Bücher usw. Da braucht man auch etwas Publicity"

Ein nettes Understatement, nicht? "Etwas" Publicity. Und noch während die Gegenmacht dies hier schrieb, kommt eine spannende Neuigkeit herein. (FANFARENSTOSS):

Inzwischen hat Herr Haselnuss seine Seite (bei Freunden oder im Leerstuhl) erneuert. Der Mann ist eben wie ein B-52 Bomber. Scheinbar mit großer Reichweite, nicht gerade ästhetisch im Aussehen, jedoch mit absolut ineffizienter Wirkung, einer schwerfälligen Reaktion und mit völlig veraltetem Konzept. Trotzdem aber geht es von Einsatz zu Einsatz, die hohen Verluste werden ignoriert. Hauptsache, die Turbinen heulen laut! Unverständnis im Haselnuss'schen Generalstab:

"Was mich allerdings weniger erfreut hat, war die Reaktion der Presse und anderer Medien auf meine Rundmail an 1.600 Medien-Adressen mit der Bitte um Veröffentlichung. Ich habe allerdings von keiner einzigen Veröffentlichung gehört."

Wir auch nicht. Noch nichtmal bei CNN hat man das laufende Programm unterbrochen. Und die UNO hat auch keine Blauhelme nach Hamburg geschickt. Warum eigentlich nicht?! Es geht doch um elementare Dinge! Pressefreiheit und so! Da ist doch ein taktischer Atomschlag gegen den NDR angemessen. Aber Herr Haselnuss hat - wieder einmal - eine Erklärung für die Welt:

"Mein Eindruck ist, dass jeder lieber seinen Privatkrieg führt, als gemeinsam gegen die Behinderung der Pressefreiheit vorzugehen. Ich bin ja nicht der Einzige, der entsprechenden Ärger mit den Öffentlich-Rechtlichen hat."

Es könnte aber auch einfach daran liegen, dass jemand, der Wind sät, den Sturm geerntet hat. 1600 Mails umsonst. Ob da jemand die SPAM-Filter nicht nur mit "Penis-Vergrößerung", "Nigeria Millionen" und "Sexy Girlfriend" gefüttert hat, sondern auch mit "Haselnuss" und "GEZ-Abschaffen"? Oder vielleicht hat Herr Haselnuss einfach die falschen Redaktionen angeschrieben. Nicht überall hat der Mann Freunde! Wir können uns vorstellen, dass im CERN oder bei einer großen deutschen christlichen Partei der Name Haselnuss nicht unbedingt Begeisterungsstürme auslöst. Auch sonst könnten wir uns vorstellen, dass es Menschen gibt, die Herrn Haselnuss gern mal sein eigenes vegetarisches Falafel vor den Latz knallen würden.

Vermutlich alle, die ihn kennen.

(P.S. Das ist als Satire, nicht als Drohung zu werten.)

Freitag, 12. Juni 2009

Ferien vom Ich - Funkstille bei Herrn Haselnuss

Bald einen Monat lang hat Herr Haselnuss keine neuen Schriftsätze oder eines seiner berüchtigten Rundmails veröffenlicht. Ob ihn angesichts der anstehenden Gerichtsurteile der Mut verlassen hat? Ob ihn die Schmähungen dieses Blogs gekränkt haben, und er sich nicht länger als Unterhaltungsobjekt zur Verfügung stellen will? Dass er stattdessen zur Vernunft gekommen sein sollte, wagen wir nicht zu hoffen - immerhin begeht er mit der fortgesetzten Veröffentlichung der Anzeigen gegen Herrn Stachelbeere nach wie vor ein (nicht rechtskräftiges) Dauerdelikt.

Wie dem auch sei - Paragraph 227, Absatz 3 der Zivilprozessordnung gewährt ihm demnächst eine 2-monatige Schonfrist: Die sogenannten Gerichtsferien. Zeit genug für ausgedehnte Kuraufenthalte, um Abstand von GEZ und dem eigenen schwarzseherischen Ich zu gewinnen. Auch die Teufelsmaschine aus Genf ist nach wie vor zur Untätigkeit verdammt, und in den muslimisch/jüdischen Ländern rund um das Tote Meer ist zumindest der Konsum von Schweinefleisch verpönt.

Die Gegenmacht hält noch einmal einen kurzen Rückblick auf das Gesamtkunstwerk Haselnuss in fünf Teilen:

I. Herr Haselnuss contra Fleischkonsum


III. Haselnusshältige Presse in eigener Sache

IV. Haselnusshältige Parteilobby in eigener Sache

V. Herr Haselnuss contra Schwarze Löcher

Die GEZ stellt weiterhin unbeirrt Gebührenbescheide aus, nimmt Abmeldungen entgegen und kassiert in unveränderter Höhe Rundfunkgebühren für Radio, Fernseher und natürlich die internetfähigen PCs. Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich indes mit der Frage, ob die Gebühr für die neuartigen Rundfunkempfangsgeräte zu Recht erhoben wird oder nicht.

Die Europawahl ist geschlagen, die Privatpartei von Herrn Haselnuss rangiert trotz intensiven Lobbyings nur unter "ferner liefen" und von den etablierten Parteien möchte keine so recht auf die Diktion des sogeannten "GEZ-Kritikers Nr 1" einsteigen.

Immerhin, ein interaktives Medienhandbuch interessiert sich für den selbsternannten "freien Journalisten" und lauscht in einem seltenen Explosiv-/Exklusiv-Interview seinen Ideen zur Pensionsvorsorge für langgediente Talkshow-Moderatoren.

Sonntag, 24. Mai 2009

Journalist light - Herr Haselnuss und die Presse

Herr Haselnuss ist gegen die GEZ. So weit, so gut. Kein Mensch, augenommen ein Intendant, kann für die GEZ sein. Sie ist ein Ausdruck eines Gebührensystems, das für eine Medienwirklichkeit gemacht wurde, die von der rasanten Entwicklung der letzten zwei Jahrzehnte vollkommen überholt wurde.

Das ist auch nicht das Problem. Das Problem fängt da an, wo Herr Haselnuss systemüberwindend tätig werden will. Und geht dort weiter, wo Herr Haselnuss sich selbst als Sonne in einer Schöpfung sieht, in der ihn seine Briefe wie Planeten umkreisen. Soweit wir das überschauen können, gibt es niemanden, mit dem Herr Haselnuss zusammen arbeitet. Niemand kontrolliert, redigiert oder lektoriert ihn.

Oder sperrt ihm wenigstens die Sternchen-Taste an seiner Tastatur.

An Grundlagenforschung oder (echter!) Recherche ist Herr Haselnuss nicht interessiert. Dabei bezeichnet er sich - neben vielen anderen Dingen - auch als Journalist. Und so kommt es, dass er journalistisch klingende Sätze von sich gibt. Etwa den:

"Sie können davon ausgehen, dass ich den gesamten Schriftsatz sauber recherchiert habe." (Herr Haselnuss zu seiner "Musterklage gegen Zwangsanmeldungen")

Jaja, wir wissen: "Journalist" ist kein geschützter Begriff. Jeder ist das. Es gibt keine Prüfung, Zulassung oder sonstwas. Eine Ausbildung existiert nicht. Jedermann kann sich seine Anschauung von "Journalismus" zurecht zimmern, wie er gerade lustig ist. Der Begriff ist also als Wertekriterium wertlos. Und wenn Herr Haselnuss nunmal nicht recherchieren will, dann gibt es niemand, der ihn dazu zwingen kann. [Anmerkung: Wir sind uns vollkommen darüber im Klaren, dass die Situation so sein MUSS. Denn in einer Demokratie, besonders in Deutschland, wo die Presse im Dritten Reich schwer missbraucht wurde, müssen Journalisten vollkommen frei sein. Dazu gehört auch ein vollkommen offener Journalismusbegriff. Für weitergehende Informationen mache man sich über den Begriff "Vierte Gewalt" kundig.]

Als böse Stimme der Gegenmacht weisen wir hier natürlich mit klammheimlicher Freude darauf hin, dass es einen Journalistenverband gibt. Und der hat für solche Gestalten wie den Herrn Haselnuss eine wenig schmeichelhafte Bezeichnung: "Hobbyschreiber" nennt er sie. Müsste Herr Haselnuss sich den Qualitätskriterien des Journalistenverbandes stellen, dann wäre es von heut auf gleich aus mit der Haselnuss. Aber schon viel früher scheiterte der selbsternannte Journalist, nämlich an der Definition von "Journalist" im Sinne des Journalistenverbandes.

Was hören wir Sie da sagen? Böse Nachrede? Stimmt alles nicht? Wir sollen beweisen, was wir da behaupten?

Na gut. Wir nehmen mal die Broschüre "Berufsbild Journalistin - Journalist" des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV, Berlin, 2009) als Grundlage. Diese gibt es kostenlos als Download im pdf-Format hier.

Ist Herr Haselnuss ein "angestellter Journalist"? Nein. Das können wir ausschließen, denn er arbeitet für keinen Arbeitgeber, außer für sich selbst.

Ist Herr Haselnuss ein "freier Journalist"? Nein. Er müsste regelmäßig Beiträge den Medien anbieten und dafür auch entlohnt werden. Diese Beiträge müssten auch veröffentlicht werden. Als "Interviews" bezeichnete Meinungsäußerungen des Herrn Haselnuss gelten übrigens nicht als "regelmäßige Beiträge". Aber das nur nebenbei.

Okay, gut, sagen Sie jetzt, dann ist Herr Haselnuss eben nach dieser eher arbeitsrechtlichen Definition kein Journalist. Kann ja sein. Na und? Der DJV scheint ja eher eine Gewerkschaft der Journalisten zu sein. Und die sehen das eben eher in sachbezogenen, rein rechtlichen Kriterien.

Wie steht es also mit der Qualität?

Ui, das ist natürlich so eine Sache. Da kommen viele Begrifflichkeiten ins Spiel. "Boulevardjournalismus", "Sensationsjournalismus", "Qualitätsjournalismus", "investigativer Journalismus" usw usw usw...

Nehmen wir mal an, dass Herr Haselnuss für sich einen positiv besetzten Journalismusbegriff reklamiert. Er wird sich wohl kaum als "Sensationsjournalist" oder "Boulevardjournalist" sehen. Sicherlich wird er sich als "verantwortlich" und "investigativ" definieren. Haben wir damit Recht, Herr Haselnuss? Was ist Ihr Selbstverständnis als "Journalist"? Mit großer Sicherheit können wir davon ausgehen, dass Sie sich als "aufklärerisch" definieren. Ist das korrekt?

"Ja. Ich berufe mich auf ein sachliches und ernsthaftes für die Allgemeinheit bedeutsames Informationsinteresse." (Herr Haselnuss in eigener Sache als Antwort auf ein von ihm [fälschlicherweise] so gedeutetes generelles "Veröffentlichungsverbot" seiner Zwangsanmeldung.)

"Sachlich", "ernsthaft", "für die Allgemeinheit bedeutsam", "Informationsinteresse". Das sind große Ansprüche. Wir halten Sie beim Wort, Herr Haselnuss! Sprechen Sie jetzt mal für sich selbst, damit keiner sagt, wir hätten irgendwas verdreht oder wären "bösartig". Führen Sie uns an, Herr Haselnuss! Voraus, Journalismus-Warp-Faktor-Zehn!

"Ich komme immer mehr zu der Ansicht, dass in diesem Lande nur ohne Gefahr leben kann, wer entweder über umfangreiche juristische Kenntnisse verfügt oder über Kohle ohne Ende. Eigentlich über beides. Das ist kein gutes Zeugnis für einen "Rechtsstaat". Das ist das Gesetz des Dschungels."

Klasse, Herr Haselnuss. Total sachlich. Sie haben nach allen Richtungen recherchiert. Prozesskostenhilfe gibt es in unserem Land nicht. Das ist bloß eine blöde Erfindung von irgendwelchen Außeriridischen. Und "Kohle ohne Ende" ist total journalistisch angemessene Sprache. Ungefähr wie "nobelpreisgeil". Richtig geiles Register. Aber total abgefahren, Alter! Jeder Spacko hat so eine Lingo drauf, altes Nüsschen! Vom Bundespräsi bis zu Merkel-Tussi! Und auch an deiner Uni hat man voll so einen abgelabert, Alter! Wer auf Sprache achtet, ist voll scheißi-angepassti! Herr Haselnuss braucht das nicht, der ist Journalist.

"Nur wer Geld hat, bekommt Recht. Und wer *richtig* Geld hat, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk, beherrscht irgendwann das Land allein, weil er die Gegner alle ausgeschaltet hat. Nicht, wie in *echten* Diktaturen, mit dem Strafrecht, sondern die Vernichtung der Existenz mit Hilfe des Zivilrechts. Zivilrecht klingt harmlos, kann aber viel mächtiger sein, als das Strafrecht."

Das ist ja so klar, Herr Haselnuss! Wie sagten Sie? "Ernsthaft" und "bedeutsam" sei Ihr Journalismus? Sie glauben allen Ernstes, in unserer Demokratie würden ARD und ZDF an einer Machtergreifung arbeiten? Glauben Sie wirklich, die Mainzelmännchen und die Maus mit Elefant würden im Fackelzug durch das Brandenburger Tor marschieren und morgen die Macht in Deutschland übernehmen? Glauben Sie, unser Zivilrecht wäre ein Ermächtigungsgesetz der Reichen? Welche Vorstellung von der Bundesrepublik Deutschland haben Sie überhaupt?!

Oder ernsthafter und ohne Sarkasmus: Die unabhängige Justiz in unserer Demokratie entscheidet nur zugunsten der Reichen? Haben nicht Sie selbst Schriftzug um Schriftzug an die Gerichte geschickt? Empfehlen nicht Sie selbst Strafanzeige zu stellen und mit der "guten alten Guerilla-Taktik" das System aufzuweichen? Haben Sie nicht selbst Teilsiege erstritten, als Sie noch sachlich gegen den ÖRR vorgingen? Man könnte ja fast glauben, hier spräche nur Ihr gekränktes Ego, weil Sie lediglich Sich selbst und nicht die Sache in den Mittelpunkt gerückt haben... Oder muss man vielleicht annehmen, Ihre Verbitterung rühre nur daher, dass Sie selbst nur ein gaaaaanz kleines Lichtlein sind, das nach Größe schreit?

"Hier geht es ja tatsächlich um einen Angriff auf die Pressefreiheit, die uns alle betrifft. Es geht aber auch um die Frage der Anwaltskultur. Der Anwaltsstand nennt sich ja auch so schön: "Organ der Rechtspflege". Dieser tolle Begriff sollte doch wenigstens auch ein paar Selbstverpflichtungen nach sich ziehen, damit man ihn ernst nehmen kann."

"Pressefreiheit" definiert Herr Haselnuss so, wie er es will. Ausgerechnet der Begriff der "Pressefreiheit" ist in den jetzt rund 60 Jahren der BRD heiß diskutiert und von kompetenteren Vertretern als Herrn Haselnuss besprochen worden. Dieses Thema ist so unendlich komplex, dass selbst Spezialisten sich ihm nur annähren können. Wir empfehlen dem geneigten Leser umfangreiche eigene Recherechen im Netz und in einer großen Bibliothek. (Stichwörter: "Spiegel-Affäre" oder "Barschel-Affäre" oder "Gladbecker Geiseldrama" usw.) Nur ein Beispiel: Darf die Presse über den Aufenthaltsort des Ex-Terroristen Christian Klar berichten? Die Für-und-Wider-Argumentationen sind allesamt groß und bedeutsam. Eine endgültige Lösung scheint nicht in Sicht. Aber was interessiert das Herrn Haselnuss? Abwägen? Pah, Quatsch! Er nimmt auch andere Begriffe so in den Mund, wie es ihm passt: "Rechtsstaat", "Anwaltskultur" usw. Wie respektlos geht dieser Amateur mit solchen Begriffen um! Herr Haselnuss entscheidet, wann man eine Anwaltskultur ernst nehmen kann?! Oder wann der Rechtsstaat bedroht ist? Der gleiche Mann, der vor Weltuntergangsmaschinen warnt und 200% Strafsteuer auf Fleischbesitz fordert? Der gleiche Mann, der in einer Minipartei Tierschutz und GEZ munter kombiniert, weil er den Vorsitzenden dieser Partei kennt? So jemand soll ein kompetenter Meinungsmacher sein?! Wir verzichten besser auf jeden Kommentar.

Nur ein letzter Hinweis sei uns gestattet: "Pressefreiheit" ist lediglich ein Abwehrrecht gegen Zensur des Staates. "Pressefreiheit" bedeutet nicht, dass jedermann wie es ihm beliebt über alles immer und unbeschräntk berichten darf. Natürlich muss man im Einzelfall abwägen, ob die Pressefreiheit schwerer wiegt als andere Rechte. Das verlangt von einem (echten!) Journalisten große Sorgfalt und Sachverstand. Aber das kümmert Herrn Haselnuss überhaupt nicht:

"Das, was Sie versuchen, ist mich ohne rechtlich ersichtlichen Grund mit erheblichen Druck dazu zu zwingen, die Berichterstattung über ein rechtsstaatliches Verfahren bis zur Unkenntlichkeit zu begrenzen. Einen solchen Zwang auf einen Vertreter der Presse auszuüben, ist unzulässig."

An diesen zwei Sätzen ist alles falsch, was man nur falsch machen kann. Sie, Herr Haselnuss, sind kein "Vertreter der Presse". Sie sind kein Journalist. Sie sind ein Privatmann, der für sich bestenfalls den Begriff des "Hobbyschreibers" reklamieren kann. Sie haben keine für uns offensichtliche Berater, Sie sind nicht eingebunden in irgendeien Pressekodex oder schärfen Ihre Instrumente im Kontext und im kritischen Austausch mit anderen Journalisten. Sie schmoren lediglich, wie man so schön sagt, im eigenen Saft.

Und wer erklärt die "Unzulässigkeit" eines angeblichen "Zwangs" auf einen "Vertreter der Presse"? Sind Sie jetzt die über sich übergeordnete Instanz? Wenn Sie so im Recht sind, warum warten Sie dann nicht die Gerichtsverhandlung ab? Warum bemühen Sie nicht die Phrase: "Einer Verhandlung vor Gericht sehe ich mit großer Ruhe entgegen"? Warum holen Sie nicht den Deutschen Journlistenverband zur Hilfe? Warum rufen Sie nicht den Presserat an? Das kostet übrigens alles keinen Cent und ist nicht nur etwas für Reiche. Ein guter Journalist wüsste das.

Donnerstag, 21. Mai 2009

M.U.T. zur Lücke - die Lobbyarbeit des Herrn Haselnuss

Eine Anmerkung in eigener Sache vorab: Während es in den letzten Posts eher sarkastisch zuging, folgt hier eine vergleichsweise nüchterne Betrachtung. Das liegt daran, dass die Vorlagen diesmal nicht ausschließlich von Herrn Haselnuss stammen, sondern von einer Splitterpartei namens "Mensch, Umwelt, Tierschutz - Die Tierschutzpartei". Diese Partei gibt sich ein - vergleichsweise - vernünftiges Programm und beschäftigt sich - vergleichsweise - rational mit den Problemen der heutigen Zeit.

Doch jetzt hat sie den Herrn Haselnuss als "Lobbyisten" bekommen. Uns fallen da spontan Dinge ein wie "den Bock zum Gärtner machen" oder "Elefant im Porzellanladen".

Doch der Reihe nach.

1993 gründete sich die Partei "M.U.T.", die Abkürzung steht für "Mensch, Umwelt, Tierschutz". Das Akronym wurde bereits im Gründungsjahr aufgegeben, die Partei nennt sich jetzt stets "Die Tierschutzpartei". Dennoch verleiht sie weiterhin die "MUT-Medaille", die man für Verdienste um den Tierschutz erhält.

Die Partei ist einfluss- und wirkungslos im politischen Geschehen. Ihre Ergebnisse liegen bei Bundestagswahlen nicht über 0,3%. (Meist sogar nur bis 0,2%) Bei Europawahlen schafft sie es schon einmal auf 1%.

Nach den im Internet zugänglichen Quellen scheint die Parteistruktur sehr heterogen zu sein. Das Programm zielt sehr allgemein auf ein Gutmenschentum ab, das alle Probleme gesellschaftlicher, sozialer und politischer Natur auf den Tierschutz zurückführt. Die Gruppierung argumentiert ostentativ von einer höheren moralisch-ethischen Warte. Die Welt wird ohne große Differenzierung in Gut-Böse, Schwarz-Weiß eingeteilt. Für komplexe Probleme werden einfache Lösungen aufgezeigt. So heißt es beispielsweise im "Grundsatzprogramm" der Tierschutzpartei:

"alle entstehenden Konflikte zwischen Staaten und Staatengemeinschaften [sollen] ausschließlich durch Verhandlungen gelöst werden."

Wie das in der Praxis aussehen soll, z.B. bei Piratenübergriffen, dem Problem Nord-Südkorea, der Forderung nach einem kurdischen Nationalstaat oder Terror in Afghanistan, kann die Partei sicher nicht sagen.

Doch der Schwerpunkt der Partei liegt im Inneren. Dort fällt beim Parteiprogramm eine deutliche Anti-Stimmung auf. Anti-Atomkraft, Anti-Technik, Anti-Stadt, Anti-Globalisierung usw. Die feindliche Einstellung gegen moderne Entwicklungen wird in vielfachen systemüberwindenden Gedanken deutlich. Oft werden angebliche und tatsächliche Tierquälereien als Duldungsausdruck eines unfähigen Staates gesehen. Diesen gilt es zu überwinden und die Menschen einer besseren utopistischen Gesellschaft zuzuführen. Die Erziehung zu Vegetarismus bzw. Veganismus steht dabei ganz oben an. Eine Hauptforderung sind allerdings auch "Tiergrundrechte", die Tiere analog den Menschenrechten auch einklagen könnten. (Als Quellenverweis kann jedes beliebige Heft der Reihe "ZeitenWende" dienen, das die Partei herausgibt.)

Was hat das aber alles mit Herrn Haselnuss und der GEZ zu tun?

Wie man an der Entwicklung der Webseite des Herrn Haselnuss erkennen kann, ist der schon längst nicht mehr mit der Abschaffung der GEZ zufrieden. Lassen wir ihn selber sprechen - und zwar in einem Artikel, der in der "ZeitenWende" Nr. 32 ab Seite 9 erschien:

"Um es gleich vorweg zu sagen: Es ist nicht die GEZ, die mir Sorgen macht. [...] Sorgen macht es mir, ... dass es "Menschen" waren, die ein derartig menschenverachtendes Rundfunkgebührenrecht erdracht und uns aufgezwungen haben."

Wer jetzt denkt, Herr Haselnuss würde auf demokratische Strukturen verweisen, auf den Klageweg oder andere seriöse Vorgehensweisen, der irrt. Herr Haselnuss greift gleich zwei der drei Gewalten unseres Staates an. Böse sind für ihn die Legislative:

"Es scheint so zu sein, dass es geradezu ein Ziel des Gesetzgebers war, die Menschen zu verwirren und zu täuschen."

und die Judikative:

"bisweilen gehen sie [die Rundfunkanstalten] auch etwas darüber [über die Gesetzeskonformität] hinaus, bisweilen auch mit unterwürfiger Unterstützung willfähriger Richter."

Das Bild vom heuchelnden Richter, der im Grunde "unterwürfig" und "willfährig" einem Unrechtssystem dient, schildert Herr Haselnuss auch in seinem "Blockwart"-Buch. Für jemanden, der nach eigenem Bekunden juristische Grundkenntnisse besitzt, ist eine solche verallgemeinernde und herabsetzende Darstellung einer der Grundfesten unserer Demokratie unangemessen.

Aber Herr Haselnuss bastelt sich sein Weltbild so zusammen, wie er es braucht. Stolz meldet er:

"Ich bin jetzt Lobbyist, der Einfluss auf politische Parteien nimmt!"

(Ein Hinweis an Herrn Haselnuss: "politische Parteien" ist irgendwie tautologisch und man kann schlecht den Plural verwenden, wenn es nur eine einzige Partei ist.)

"ich [bin] sogar noch *stolz* darauf, mitteilen zu können, dass meine Überzeugungsarbeit Früchte getragen hat: Ich habe die Partei "Mensch, Umwelt, Tierschutz - Die Tierschutzpartei" von meiner strikten Linie gegen die Rundfunkgebühren überzeugt, so dass sich dies künftig in der Politik dieser Partei niederschlägt. Europaweit."

Europaweit?! Die GEZ gibt es nur in Deutschland. "Die Tierschutzpartei" hat gerade hier keinen Einfluss. Und "Überzeugungsarbeit"?

"Ich bin mit dem Bundesvorsitzenden [der Tierschutzpartei] seit ein paar Jahren sehr gut befreundet."

Vielleicht sollte man Herrn Haselnuss raten, seine Ausführungen immer einen Gedanken vorher zu beenden... es wäre irgendwie weniger peinlich.

Wir wissen übrigens nicht, wie genau die "Lobbyarbeit" des Herrn Haselnuss aussieht. Auch scheint uns die Mischung aus Systemüberwindung, Naturmysthik, Überlegenheitsdünkel, Verallgemeinerung und GEZ-Abschaffen sehr exotisch. Und das ist noch vorsichtig ausgedrückt.

Aber Herr Haselnuss wäre nicht er selbst, hätte er nicht noch ein Bonbon für uns. Er gesteht:

"Hier gleich noch ein in bestimmter Hinsicht *peinliches* Outing von mir: Ich bin seit 1991 Mitglied der CDU"

und

"Ich sage daher offen: Ich als CDU-Mitglied, vertrete die Meinung, die CDU solange nicht mehr zu wählen, bis sie sich konstruktiv und zugunsten der Menschen, ernsthaft und zwar als Gesamtpartei, mit den schlimmen Missständen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befasst und diese beginnt abzustellen. Zur Zeit ist die CDU nicht Teil einer Lösung des Problems, sondern ständige Mitverursacherin."

Wenn das so "peinlich" ist, dann treten Sie doch aus, Herr Haselnuss! Niemand hindert Sie daran. Der Austritt kann fristlos und formlos in schriftlicher Form in jedem Parteibüro erklärt werden und ist nach den uns vorliegenden Informationen sofort wirksam. Wenn Sie Mitglied "Der Tierschutzpartei" werden wollen, weil Sie sich dort besser aufgehoben fühlen, dann steht dem nichts entgegen. Wo ist das Problem?

Hier:

"Ich weiß, dass das was ich hier mache, parteischädigend im Sinne der CDU ist und ein Partei-Ausschlussverfahren nach sich ziehen kann. Sollte es tatsächlich dazu kommen, werde ich einen neuen Blog eröffnen. Versprochen."

Wir haben am Anfang versprochen, nicht sarkastisch zu werden. Das möchten wir auch halten, obwohl es angesichts dieses Statements schwer fällt. Herr Haselnuss ist es offenbar nicht um die Sache zu tun, sondern um sich selbst. Er will Aufmerksamkeit. Dass die CDU wegen eines kleinen Mitglieds ohne Ämter, Funktionen und Einfluss ein "Partei-Ausschlussverfahren" eröffnet, ist unwahrscheinlich. Einmal mehr überzieht Herr Haselnuss grenzenlos und erweist sich als marktschreiender Schaumschläger.

Der Aufruf, eine Splitterpartei zu wählen, macht Sie nicht zum Revolutionär, Herr Haselnuss. Ein Artikel über die böse GEZ in einem kleinen Parteimagazin erhebt Sie nicht zum Lobbyisten. Ihre ständigen Veröffentlichungen von langatmigen Schriftstücken, deren Gedankengang man immer schwerer folgen kann, macht Sie nicht einflussreicher. Im Gegenteil. Sie können davon ausgehen, dass Sie schon längst den berüchtigten "Querulanteneintrag" in Ihren Akten haben.

Beim nächsten Mal geht's dann wieder etwas lustiger zu. Dann betrachten wir Herrn Haselnuss Demokratieverständnis.

Montag, 18. Mai 2009

Schwarze Löcher im Hirn

Wir alle wissen, was für ein Tausendsassa unser Herr Haselnuss ist. GEZ-Abschaffer, Super-Vegetarier mit einem realistischen 10-Punkte Programm zur fleischlosen Besser-Gesellschaft, Über-Jurist, Gestalter geschmackvoller Webseiten, Jesus-Exeget usw usw usw.

Wenige aber wissen, dass der Herr Haselnuss sich auch bestens mit Teilchenphysik auskennt. Und das tun auf diesem Planeten nur ganz ganz wenige. Zugegeben, die haben dann einen schicken Doktortitel und waren ganz lange auf einer Universität, aber irgendwie war der Herr Haselnuss ja auch auf so einem Ding.

Haben wir in diesem Post eigentlich schon erwähnt, dass Herr Haselnuss den Bachelor in Jura hat? Nein? Dann tun wir's hiermit. Herr Haselnuss weist ja auch ein- oder zweimal darauf hin. Gut, dass Jura nicht gleich Physik ist, weiß vermutlich auch der Herr Haselnuss. Aber in manchen Universitäten gehen Juristen und Physiker in die gleiche Mensa. So gleicht sich das doch aus, oder? Und dass man mit dem Bachelor eigentlich erst die eigentliche Studienkarriere beginnt und sie nicht beendet, ist bloß eine Nebensächlichkeit, von der sich Herr Haselnuss den Spaß nicht verderben lässt. Was heißt hier "unterster Rang"? Und "richtige Juristen erwähnen den Bachelor gar nicht erst"?! He, Herr Haselnuss erwähnt den Bachelor dauernd. Da muss doch was dran sein, oder?

Aber wir kommen vom Thema ab. Der Bachelor Herr Haselnuss weiß nämlich eine Menge. Und im Zweifelsfall auch alles besser. So weiß er, wozu eine Maschine namens "LHC" gut ist:

"Die Versuche in Genf dienen aber lediglich der Neugier nobelpreisgeiler Physiker."

Aha. "Nobelpreisgeil". Tolles Adjektiv und sicherlich eine angemessene Sprache für einen Akademiker. Und sicher kann Herr Haselnuss so eine ehrenrührige Behauptung auch beweisen. Aber was ist eigentlich ein "LHC"? Fragen wir doch die Jungs von der Wikipedia:

"Der Large Hadron Collider (LHC, deutsche Bezeichnung Großer Hadronen-Speicherring) ist ein ringförmiger Teilchenbeschleuniger für Hadronen am Europäischen Kernforschungszentrum CERN bei Genf." (Wikipedia)

Ach so. War ja klar. Und was genau macht das Ding jetzt?

"Im LHC werden in Vakuumröhren Hadronen gegenläufig auf nahezu Lichtgeschwindigkeit beschleunigt und zur Kollision gebracht, um unterschiedliche Elementarteilchen zu erzeugen. Insbesondere erhoffen sich die Wissenschaftler bei diesen Kollisionen den experimentellen Nachweis des bislang nur hypothetischen Higgs-Bossons." (Wikipedia)

Na schön, wir geben zu: Wir verstehen kein Wort. Da muss ein Experte ran. Herr Haselnuss, übernehmen Sie! Und tatsächlich, er tut es:

"Es soll vorsätzlich so etwas wie der Urknall herbeigeführt werden, also die größtmögliche Explosion überhaupt, bzw. eine Auseinanderdriftung des Raumes mit unvorhersehbaren Folgen." (Experte Jura-Bachelor Herr Haselnuss)

Ui! Das klingt aber gefährlich. Da soll eine Explosion herbeigeführt werden. Wie bei der Atombombe oder wenn Herr Haselnuss ein neues vegetarisches Rezept ausprobiert. Und sogar "vorsätzlich" - und dann auch noch "größtmöglich"! Au weia! Und an so einem Ding hat man jahrelang herumgebaut? Hat Millionen von Forschungsgeldern verschleudert? Damit man eine echte Dr-Seltsam-Weltkaputtmachmaschine bauen kann? Ja, ist denn das keinem aufgefallen? Hat denn keiner die vielen wahnsinnig lachenden nobelpreisgeilen Physiker buddeln hören?

Antwort: Nein, alle Politiker und Experten sind jahrelang doof und blind gewesen.

Das ergibt Sinn. Aber wie ist denn das dem Herrn Haselnuss aufgefallen? Der ist doch mit GEZ Abschaffen beschäftigt, mit Briefe schreiben und Grünzeug kauen! Hat der Herr Haselnuss vielleicht etwas zuviel James Bond Filme gesehen? Verwechselt der vielleicht die Professoren am CERN mit Mister Goldfinger?

Antwort: Nein. Herr Haselnuss argumentiert rein sachlich und vernünftig. Der ist doch Bachelor UND Vegetarier.

Ach ja. Verzeihen Sie bitte meine unangebrachten Zweifel, Herr Haselnuss. Wie kann man nur meinen, jemand habe den Boden der Vernunft verlassen, der objektiv sachlogische Fakten bringt wie:

"Bei so einem Extremrisiko sollten eigentlich die Betreiber so einer Anlage beweisen müssen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Katastrophe nicht mehr als 0% ist. Dies könnte aber nur geschehen, wenn man bereits *wüsste*, was passieren wird! Und das weiß eben niemand! Die Forscher wissen eigentlich nur, dass sie *nichts* wissen!"

Genau! Wir wissen, dass wir nichts wissen. Allerdings sind wir uns da nicht sicher. Die ganzen Forscher sind eben keine Bachelors, wie Sie, Herr Haselnuss! Und wir fürchten, es sind auch noch Nicht-Vegetarier darunter. Oder, wie Herr Haselnuss sagen würde: "Tierleichenfresser".

Wir fassen zusammen: Herr Haselnuss glaubt an tierleichenfressende nobelpreisgeile Möchtegern-Dr-Mabuses, die nichts wissen, aber an einer Weltauffressmaschine basteln, weil sie... äh... was wollen die eigentlich? Herr Haselnuss, bitte nennen Sie uns die Motivation dieser Typen!

"Das ist es also: In 10.000 Jahren den Rest des Universums mit unseren Eroberungsraubzügen zu beglücken..."

Mein Gott! Was für Monstren sind das denn, Herr Haselnuss! Nobelpreisgeile Tierleichenfresser, die nichts wissen und können, aber mit Hilfe einer unterirdischen Erdkollapsapparatur in 10.000 Jahren das großirdische Reich gründen werden? Hilfe! Wir werden von volldebilen Physiknazis überrannt!

Ist es da ein Wunder, dass Herr Haselnuss das einzig Richtige fordert:

"Es gibt daher nur eine einzige Konsequenz: Sofort alles stoppen!"

Das ist dem Herrn Haselnuss, der sonst nicht zu Übertreibungen und verschwenderischen Umgang mit Texthervorhebungen neigt, sogar rote Farbe, Unterstreichung, Fettschrift, Ausrufezeichen und doppelte Zeilenschaltung wert. "Alles" stoppen. Noch nichtmal ein wenig weiterforschen. Und "sofort" soll es sein. Eine weitere völlig nachvollziebare Forderung aus den Haselnuss-Vernunftlabors.

Wer es bis hierhin geschafft und noch nicht vor Lachen einen Zwerchfellriss erlitten hat, für den hat der Herr Haselnuss noch ein besonderes Schmankerl parat. Es mag ja Leute geben, die partout nicht an die langlebigen nicht-vegetarischen Nobelpreisnazis glauben wollen. Doch wie vor Urzeiten der Prophet Johannes die Apokalypse beschrieb, so wird auch Herr Haselnuss zum Doomsday-Man:

"Nach Eintreten des *Unfalls* wäre erstmal nur sehr wenig zu erfahren... Einen Tag später käme man dann langsam damit raus, dass nichts mehr zu retten sei und die Erde vor dem Ende stünde... Zunächst immer hefitiger (sic!) werdende Winde in Richtung Genf... Die Menschen würden dann wissen, dass *es vorbei* ist. Geld wäre ab sofort wertlos. Kein Verkäufer würde morgens um 6 aufstehen, um in seinem Laden Lebensmittel zu verkaufen. Ladendiebstähle und Plünderungen wären daraufhin noch das geringste Übel. Vergewaltigung und Mord wären an der Tagesordnung (viele wollen sich dann wahrscheinlich nochmal so richtig *ausleben*... Wer nicht verbrennt, ertrinkt oder erstickt oder erfriert... Derweil herrschte (sic!) überall blankes Entsetzen! Die letzten Überlebenden würden von der Gravitation des Schwarzen Lochen (sic!) durch die Luft gezogen werden. Die Frage ist nur: Wie schnell geschieht es und wie schnell *empfindet* man es. (sic!) Die Zeit reagiert nämlich dann vollkommen anders."

(Es ist nur ein Gerücht, Herr Haselnuss hätte eine Plagiatsklage aus Hollywood am Hals, weil er das Drehbuch zu "Armageddon 2" gestohlen hätte.) Interessant ist, dass neben "Verbrennen", "Ersticken" und "Erfrieren" für Herrn Haselnuss der Weltuntergang auch bedeutet, dass kein Lebensmittelhändler mehr früh aufsteht. Oh, Herr Haselnuss! Das ist ein Szenario wie aus Dantes Inferno! Ertränken, Erfrieren, schneller Ladenschluss. Mindestens vierter Höllenkreis.

Ach ja, weil es so unglaublich dringend ist, was der Herr Haselnuss (Bachelor!) zu sagen hat, erlaubt er ausdrücklich, sein fachliches Essay sozusagen per Eilverordnung weiter zu verbreiten:

"Dieses Dokument darf ohne weitere Rücksprache mit mir in allen Medien weiterverbreitet werden! Durch das Internet kann möglicherweise mehr erreicht werden, als durch die Großmedien, die dem Mainstream verbunden sind. Z.B. durch Rund-Mails oder private Homepages. (sic!)"

Wir erinnern uns: private Homepages und Rund-Mails (sic!) haben in der Vergangenheit den Zweiten Weltkrieg beendet, das Waldsterben gestoppt und nobelpreisgeile Physiker auf den Mond gebracht. Im Fall des LHC hat eine Mail an den wahnsinnigen Prof. Fu Manchu am CERN Früchte getragen. Er las die Warnung des Herrn Haselnuss an die Menschheit und überlegte es sich noch einmal mit dem Weltuntergang. Puh, Gott sei Dank! Sonst hätte die ganze schöne GEZ-Abschafferei gar keinen Sinn mehr, nicht wahr, Herr Haselnuss?

[P.S. Dieser Post ist als bittere Glosse zu verstehen. Herr Haselnuss meint es jedoch bitter ernst mit seiner Warnung.]

NACHTRAG, Freitag 12. Juni 2009:
Über zwei Ecken und durch eine flüchtige Bekanntschaft konnten wir die Mannschaft vom CERN mit Herrn Haselnuss Kommentar beglücken. Die sonst eher zurückhaltenden Wissenschaftler kamen zuerst aus dem Lachen nicht mehr heraus, dann aber wiesen sie auf andere Teilchenbeschleuniger hin, unter anderem den Relativistic Heavy Ion Collider, der seit fast 10 Jahren in Betrieb ist. Bisher steht die Welt noch und die Lebensmittelhändler stehen immer noch früh auf.

Freitag, 15. Mai 2009

So grün grün grün ist die Haselnuss - oder: Vegetarier sind die besseren Menschen

Wir kennen den Herrn Haselnuss ja eher als bescheidenen Menschen. Er redet nicht gern von sich selbst und wenn, dann auch nicht viel. Klar, den Bachelor-Grad muss er dann und wann mal nennen.

Seine "rechtswissenschaftlichen, verhaltenspsychologischen und politischen Kenntnisse" sind keine bloße Überschätzung, sondern dienen der Information. Seine Gegner sollen wissen, welch einen *EXPERTEN!!!* sie vor sich haben. Seine Tätigkeiten als Journalist, Rechtspfleger, Aufklärer, Blogger, GEZ-Abschaffer, Kämpfer für weibliche Fitness-Studios und Schützer schwerstbehinderter alter Damen sowie Jesus-Versteher sind vorbildlich. (An dieser Stelle bittet die Stimme der Gegenmacht, eine Gedenksekunde der Ergriffenheit einzulegen.)

Aber was viele nicht wissen: Herr Haselnuss ist auch Vegetarier. Oh ja! Und er hat sogar ein Buch darüber geschrieben. Gut, das Ding hat bei Amazon einen Verkaufsrang wie der Chartplatz eines neuen Daniel-Kübelböck-Albums. Das Titelbild hat die Qualität einer vergeigten CMA Werbekampagne und ein geistig durchgeknallter völlig verwirrter Rezensent schreibt "gut gemeint, schlecht gemacht", findet, der Eindruck des Buches sei "abschreckend".

Bah, Humbug! Die Stimme der Gegenmacht ist sich sicher, dass in einem Haselnuss-Buch mehr packender Zundstoff ist, als im Gürtel eines Taliban.

Schmieren wir uns also eine schöne Leberwurststulle und lesen, was Herr Haselnuss von seinem Pantheon der Gutmenschlichkeit aus uns kleinen Würstchen verkündet.

Da ist zunächst das niedliche Schweinchen, das propagiert:

"Wenn ihr trotzdem Fleisch essen wollt, beißt Euch (sic!) doch in den eigenen Arsch."

Trotzig und doch voller Philosophie. Ja, so ist er, der Herr Haselnuss. Stets treffsicher in der Wortwahl. "In den eigenen Arsch beißen" - wen das nicht zum Vegetarier macht...

Aber dann:

"Austellungsobjekt im Schlachterladen. So wird sich über die Opfer lustig gemacht"

Ein lustiges Schweinchen im Schaufenster einer Fleischerei. Oh, mein Gott! Wenn die Polizei nicht gerade mit den ganzen Strafanzeigen gegen Justiziare der Fernsehsender beschäftigt wäre, müsste man sie glatt holen.

Aber Herr Haselnuss empfiehlt trotzdem Strafanzeige. Und die Begründung, warum man eine Schlachterei anzeigen sollte, ist eine geistige Haselnuss-Supernova, geradezu ein Tschernobyl des gesunden Menschenverstandes:

"Die Tötungen, die diese [Schlachterei] durchführt, sind aber nicht nur ein Verbrechen an unschuldigen Tieren - die [Schlachterei] schädigt außerdem auch noch diejenigen Menschen, die das Fleisch dieser Tiere verzehren. Darüber hinaus ist es im Hinblick auf eine ausreichende Ernährung der gesamten Menschheit nicht zu verantworten, dass sich die Menschen in den wirtschaftlich mächtigen Ländern auf Kosten der Menschen in den Entwicklungsländern (über-)ernähren."

Ist doch wahr! Globale Erwärmung! Internationaler Terror! Drogensucht! Alles Quatsch! Die wahre Gefahr geht von Fleischsalat und Wiener Schnitzel aus! Der Iran hat gar kein Atomprogramm, sondern Wurstmaschinen. Und in der berüchtigten Area51 arbeitet man an taktischen Hacksteaks mit Stealth-Fähigkeiten: Sie können sich als Feldsalat tarnen. Die ganze *MENSCHHEIT!!!!* ist in Gefahr.

Bitte, Herr Haselnuss! Helfen Sie uns! Sie Bote der geistigen Klarheit! Steigen Sie von Ihrem Podest und sagen Sie uns, was wir tun sollen!

Und siehe, ER stieg herab und wahrlich, er gab uns zehnn Gebote wider die Tierleichenfresserei, von denen ich euch diese zitiere:

"2. Kein Steuergeld für den Fleischmarkt.Sämtliche Subventionen für die Tierzucht, den Transport,sowie für Schlachtungen und für Futtermittel werden gestrichen.Bei finanziellen Schäden durch Tierseuchen werden keine Zuschüssemehr gewährt. Dies allein führt zu einer geschätzten Erhöhung derFleischpreise um bis zu 900% und zu einer jährlichen Entlastung dereuropäischen Steuerzahler in dreistelliger Millardenhöhe. (sic!)"

Ja, der Herr Haselnuss weiß das. Dem kann man da nix vormachen. Und vom Duden lässt sich der Herr Haselnuss auch nichts sagen. Die Rechtschreibregeln hat bestimmt auch so'n Tierleichenfresser verfasst. Oder einer von der GEZ. Aber der Herr Haselnuss ist jetzt erst grad warm geworden:

"3. Zusatzsteuer für Fleischkonsum. Fleisch wird zusätzlich mit einer Steuer von 200% belegt."

Boah! 900% plus 200%! Das ist fast mehr als die Hälfte... oder so ähnlich. Auf jeden Fall ist das total vernünftig. Und so durchsetzbar. Genau wie Ihre Strafanzeige. Bitte, Herr Haselnuss, legen Sie noch einen drauf!

"7. Öffentlicher Fleischkonsum wird untersagt."

Außer in Holland. Da darf man dann noch in sogenannten "Burgershops" ganz legal Frikandeln rauchen. Aber Vorsicht! Der Herr Haselnuss sieht das nicht so gern, denn es könnte zum Konsum von hartem Fleisch, z.B. Salami anregen.

"9. Fleischimport- und besitz wird verboten."

Das ist dann wohl die Spitze von dem, was sich Herr Haselnuss unter Vegetarismus vorstellt. Sozusagen die Orwellsche Version einer fleischlosen Gesellschaft. Angesichts der Globalisierung ist das total machbar und könnte morgen schon Wirklichkeit werden. Jedenfalls, bis die Wärter kommen und die Pillendosis erhöhen.

Das war der kleine Ausflug in die Welt der Haselnuss-Vegetarier. Und wie üblich gilt, bezogen auf die Ergüsse des Herrn Haselnuss: "Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst."

Mittwoch, 13. Mai 2009

Die legendäre Rundfunkabmeldung des Herrn Haselnuss

Bereits 4 Jahre ist es her, dass Herr Haselnuss dem Rundfunk den Rücken kehrte - angeblich indem er alle empfangsbereiten Geräte "verschenkte". Doch nach wie vor schlägt diese Abmeldung hohe Wellen - so ganz nimmt der Haselnuss nämlich niemand ab, dass sie seither ohne Fernseher oder internetfähigen PC auskommen will.

Aber lassen wir die Abmeldung des Herrn Haselnuss vom 28. Februar 2005 für sich selbst sprechen:

Als sog. „Teilnehmer“ habe ich bisher durch die Mitfinanzierung Ihres Systems an (mutmaßlichen*) Straftaten und anderen für mich unvertretbaren Handlungen „teilgenommen“.

Klingt wie die Klage eines steuerzahlenden Bürgerrechtlers gegen ein totalitäres Regime. Ist aber "nur" die Abmeldung des Herrn Haselnuss an die GEZ.
Das Sternchen bezeichnet übrigens nachträglich von Herrn Haselnuss eingefügte Abschwächungen.

Mir liegen diverse Fälle vor, in denen der Anfangsverdacht besteht, dass die GEZ selbst in betrügerischer Absicht Geräteabmeldungen (endgültige und befristete) fälschlicherweise für rechtswidrig erklärt.

Dies wiederrum klänge wie die Äußerung eines Staatsanwalts - würden da nicht erhebliche sinnentstellende Wirrungen vorliegen:
In betrügerischer Absicht wird fälschlicherweise für rechtswidrig erklärt.
Bezieht sich der "Betrug" nun auf das "fälschlicherweise"? "Rechtswidrig" wäre ein Betrug ja ohnehin, das ist das Wesen einer Straftat.
"Fälschlicherweise" würde bei einer "Erklärung" wohl einen Irrtum bezeichnen, doch dann kann wiederrum keine "betrügerische Absicht" mehr vorliegen - "Absicht" widerspricht "Irrtum" und "fälschlicherweise".

Sollten Sie durch ein deutsches oder europäisches Gericht zur Rechenschaft gezogen werden, sitzen auch diejenigen zusammen mit der GEZ auf der Anklagebank, die sie finanziell unterstützen oder unterstützt haben - also die sog. Rundfunkteilnehmer, in diesem Fall also ich.

Eine große Anklagebank, die Herr Haselnuss da in seinem Luftschloss einbauen will. Herr Haselnuss unterstellt also jedem Gebührenzahler rechtswidriges Verhalten - das Verweigern von Gebührenzahlungen ist hingegen immer noch ordnungswidrig. So oder so - man macht es falsch!

Ich möchte Sie nicht länger darin unterstützen, Behinderte, ehemalige Obdachlose, Hilflose und verarmte Menschen auszunehmen. Ihre Methoden entsprechen weder unserer demokratischen Kultur noch meinen persönlichen ethischen Vorstellungen.

Danke, Herr Haselnuss, dass Sie sich so selbstlos für sozial Schwache einsetzen wollen. Aber seien Sie unbesorgt - "unsere demokratische Kultur" garantiert auch für diese Personengruppen ein Mindestmaß an staatlicher Grundversorgung.
Übrigens: Als die GEZ in den 70er-Jahren eingeführt wurde, war sie noch eine "Reichensteuer". Insbesondere waren private Fernseher einer exklusiven Oberschicht vorbehalten.

Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich Strafanzeige gegen mich selbst wegen Beihilfe an den o.g. Straftaten bei der zuständigen Staatanwaltschaft erstatten werde, wenn Sie die hiermit von mir an Sie übermittelte Geräte-Abmeldung nicht vornehmen.

Eine Strafanzeige unterblieb, die zu erwartende Erheiterung der Staatsanwaltschaft auch. Selbst die GEZ blieb erstaunlich gelassen im Angesicht dieses Schreibens - es wurde lediglich die Abmeldung der "verschenkten Geräte" bestätigt.

PS.: Sie werden froh sein, wenn Sie mich als Teilnehmer los sind. Das können Sie mir glauben.

Wirklich - jemanden, der in vollem Bewusstsein um die "Rechtswidrigkeit" Beihilfe zu Straftaten leistet, den will wohl niemand als Teilnehmer!

Montag, 11. Mai 2009

Seriöse Prozesse gegen die GEZ - ja, es gibt sie!

Nicht jeder, der gegen einen Gebührenbescheid vor Gericht zieht, ist ein Querluant. Auch urteilen die Gerichte mitnichten stets im Sinne der GEZ. Weiters ist es keinesfalls so, dass Anwälte derartige Verfahren pauschal ablehnen, "weil man gegen die da oben nicht ankommt".

Herrn Haselnuss interessieren leider nur die eigenen Prozesse - den Blick über den Tellerrand wagt er nicht.

Von allgemeinem Interesse ist aber weniger die Frage, ob Herr Haselnuss nun ein neuartiges Rundfunkempfangsgert bereithält oder nicht. Vielmehr Relevanz kommt dem Streitpunkt zu, ob denn tatsächlich jeder internetfähige PC zwingend gebührenpflichtig ist.

In einem vielbeachteten Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 15. Juli 2008 hieß es unter anderem:

Herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte seien speziell für einen Hörfunk- oder Fernsehempfang ausgerichtet und würden nach der Lebenserfahrung zu diesem Zweck angeschafft.
Anders verhalte es sich bei einem internetfähigen PC, der den Zugriff auf eine Fülle von Informationen ermögliche und in vielfacher Weise anderweitig genutzt werde.


Zudem gewährleiste das Grundrecht der Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Durch die Einführung einer Rundfunkgebühr für einen Internet-PC würde eine staatliche Zugangshürde errichtet, die mit den Informationsquellen nichts zu tun habe und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widerspreche.

Seither ist es still um dieses Urteil geworden - die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wurde zugelassen; dessen Urteil lässt noch auf sich warten.
Erstritten hat dieses bemerkenswerte Urteil ein Anwalt - in eigener Sache zwar, doch mit Präzedenzwirkung für die Allgemeinheit.

Doch damit nicht genug - fast zur selben Zeit (16. Juli 2008) fällte auch das Verwaltungsgericht Braunschweig ein hochinteressantes Urteil:

Der NDR könne über die GEZ keine Gebühr verlangen, wenn in einer Privatwohnung ein beruflich genutzter PC zusätzlich zu bereits angemeldeten und bezahlten Privatgeräten vorhanden sei.

Auch gegen dieses Urteil wurde die Zulassung zur Berufung beantragt.

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Wie man sieht, mahlen die Mühlen der Justiz in dieser Sache durchaus langsam; dafür sind die höherinstanzlichen Urteile nach ihrer Veröffentlichung umso aussagekräftiger für den durchschittlichen Gebührenzahler.

Bei den zahlreichen Verfahren des Herrn Haselnuss ist dies leider nicht so: Hier wird einiges an Zeit, Nerven und Geld auf die Frage verschwendet, ob Herr Haselnuss nun seine Kreuzchen auf dem Auskunftsbogen des NDR machen muss oder nicht.
Ein gewisser Unterhaltungswert ist hier sicherlich gegeben - aber juristische Inspiration kann wohl niemand diesem Hin-und-Her abgewinnen.

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Wer also auf der Suche nach kompetentem Rechtsbeistand in GEZ-Fragen ist, der wende sich nicht an den Blog von Herrn Haselnuss (und erst recht nicht an diesen Gegenmachts-Blog hier) - sondern an:

www . jurblog . de

Dessen Autor (ein zugelassener Rechtsanwalt) hat die hier erwähnten Urteile kommentiert und darin durchklingen lassen, dass auch er seine Erfahrungen mit Gebührenbescheiden und Widerspruchsverfahren hat.

Donnerstag, 30. April 2009

Die Haselnuss und ihr Respekt vor anderen Religionen

Es ist mittlerweile erwiesen, dass Herr Haselnuss den Kampf gegen die GEZ mit religösem Eifer betreibt. Wäre seine Glaubensgemeinschaft politisch anerkannt, müsste man ihn wohl als "religiösen Fundamentalisten" bzeichnen.

In einem säkularisierten Staat ist es grundsätzlich so, dass alle von seinen Bürgern hochgehaltenen Religionen gleichberechtigt sind.
Herr Haselnuss hat dies offenbar ein wenig missverstanden. Er sieht sich als Kollegen von hohen Würdenträgern anderer Glaubensrichtungen und spricht diese entsprechend frank und frei von der Leber weg an:

(aus einem Brief von Herrn Haselnuss an hochrangige Kirchenvertreter im Rundfunkrat)

Ich bitte Sie als führende Mitglieder der Kirche Jesu Christi, das zu tun, was wohl Jesus getan hätte, wenn er an Ihrer Stelle wäre.

( . . . )

Die Einfältigkeit und fahrlässige Dummheit, welche in diesen Worten verborgen ist, lässt sich nur schwer fassen. Versucht werden soll es dennoch:

- Ein führendes Mitglied gleichwelcher Kirche wird sein gesamtes Leben und Handeln aus freien Stücken nach dem Vorbild des Begründers der Religion ausrichten. Eines besonderen Hinweises durch eine dahergelaufene Haselnuss bedarf es hierzu nicht.

- Es ist eine erhebliche Anmaßung, eine verstorbene Person für eigennützige Zwecke zu instrumentalisieren.

Im Übrigen hat sich Herr Haselnuss mittlerweile als Mitglied einer christlich-demokratischen Partei "geoutet". Als solches sollte er sich mit den Grundsätzen des christlichen Glaubens und seiner Kirchen identifzieren können. Darum sollte er es eigentlich besser wissen, als diese Relgion als reines Mittel zum Zweck, nämlich der Propagierung seiner eigenen GEZ-Religion, zu missbrauchen.

Doch es geht weiter:
...wissen Sie, wie man sich fühlt, wenn man in dieser Situation auch noch von außen angegriffen wird? Ich kenne das und ich weiß, dass einem so etwas das Leben zur Hölle machen kann!

Der bewusste Gebrauch des Wortes "Hölle" in einem Schreiben an Vertreter der Kirche...gelinde gesagt, ein Fettnäpfchen höchster Güte - um nicht zu sagen, eine erhebliche Respektlosigkeit.

Wie gesagt, glaube ich nicht, dass Sie ausgerechnet auf *mich* hören wollen. Fragen Sie einfach Jesus und fragen Sie ihn auch gleich, ob Sie bei einer 85 jährigen, schwerstbehinderten Frau *sofort* handeln sollen oder vielleicht erst in 10 Jahren.

Tja, wenn der "Herr Kollege" nur so einfach zu befragen wäre, wie Herr Haselnuss...obwohl, die Notwendigkeit eines "Auskunftserzwingungsverfahren" bräuchte man in diesem Zusammenhang wohl nicht zu befürchten.

Herr Haselnuss beendet den Brief mit der üblichen Schleichwerbung für seinen Blog, wie man sie bereits aus Schreiben an Gericht und Staatsanwälte kennt ("Es steht ja alles in meinem Blog, wozu muss ich Ihnen also überhaupt schreiben...!")

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Ob die bedauernswerte Dame, welche Herr Haselnuss hier ohne Skrupel als Faustpfand missbraucht, von seiner Wortwahl angetan wäre? Geholfen wurde ihr durch die verbalen Ergüsse von Herrn Haselnuss jedenfalls bis dato überhaupt nicht.

Mittwoch, 29. April 2009

Unverschämte Anwälte

Wie bereits unter "Die öffentlich-rechtliche Namensnennung" berichtet, soll Herr Haselnuss nunmehr das Persönlichkeitsrecht des Herrn Stachelbeere achten. Zu diesem Zweck erhielt er ein höfliches Schreiben eines Anwalts, das neben einer Kostenote im Wesentlichen den Hinweis enthielt, der Klar-Name von Herrn Stachelbeere solle unkenntlich gemacht werden.

Für Herrn Haselnuss ist dies Anlass für einen seiner berühmten Ausbrüche von Empörung und Selbstmitleid. Vergessen ist die eigene Vorsicht, die ihn ursprünglich sehr wohl die Schreibweise "Herr Sxxxxxxx" verwenden ließ. Vergessen ist auch einiges vom Wissen, dass er sich im Rahmen seines Jura-Studiums angeeignet haben dürfte.

Herr S[tachelbeere] hat sich seit über zwei Jahren nicht über seine Namensnennung beschwert.

Vielleicht hatte er auf eine baldige Gerichtsentscheidung gehofft, welche die öffentlichen Anklagen des Herrn Haselnuss ad absurdum geführt hätte. Grundsätzlich gilt jedoch eine 3-Jahres-Frist für das Einbringen einer Klage.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass in diesem Lande die bloße Namensnennung eines Amtsträgers bereits eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt. Wir leben in einer Demokratie!

Die "bloße Namensnennung" geschah jedoch im Zusammenhang mit einer einstellungswürdigen Strafanzeige. Ist es etwa Merkmal einer Demokratie, dass sich jeder Amtsträger öffentlichen Verdächtigungen auszusetzen hat?
Man könnte ja beispielsweise einen Spitzenkandidaten mitten im Wahlkampf öffentlich falsch verdächtigen - mit zu erwartendem Einfluss auf das Wahlergebnis. Ob eine derartige Manipulation im Sinne einer Demokratie wäre, ja von dieser sogar zu dulden? -Dies darf bezweifelt werden.

War die Frist zwischen wahrgenommener Verletzung und Abmahnung zunächst "zu lang", so ist nun jene zur Aufhebung der Verletzung "zu kurz":
Geradezu aufnötigend ist auch die Eile, zu der Sie mich mit Ihrer Zweitagefrist gezwungen haben!

Bei "ständigen Veröffentlichungen" über das Internet und Verletzungen des Persönlichkeitsrechts wären durchaus noch kürzere Fristen angebracht.

Was würde etwa Herr Haselnuss sagen, wenn jemand im Internet öffentlich behaupten würde, er habe ein Rundfunkempfanggerät bei sich zu Hause und würde dessen Anmeldung rechtswidrig unterlassen?
-Richtig, er würde wohl schnellstmöglich auf Entfernung dieser Verleumdung pochen. Bei geschätzten 5 Lesern pro Tag wäre diese Unterstellung nach 2 Tagen bereits bei 10 Personen angekommen. Der Ruf des Herrn Haselnuss würde dementsprechend empfindlich leiden! Viel angemessener wäre somit die Entfernung nach nur 12 Stunden.

Dennoch findet Herr Haselnuss Gefallen an dieser 2-Tages-Frist und setzt dem unverschämten Anwalt nun seinerseits eine solche Frist. Er will von von diesem über das Persönlichkeitsrecht beraten und hierzu mit Paragrafen und Urteilen versorgt werden.

Ich fordere Sie deshalb auf, Ihre Abmahnung umgehend formell zurückzunehmen oder mir nachvollziehbare Rechtsgrundlagen mitzuteilen, die diese Abmahnung und Ihre Drohungen mit empfindlichen Übeln rechtfertigen.

Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, werde ich im Rahmen des Art. 17 GG von den dafür zuständigen Behörden prüfen lassen, ob Sie, Herr Xxxx, sich der Nötigung gem. § 240 StGB schuldig gemacht haben und Ihr Mandant, Herr S[tachelbeere], der Anstiftung zur Nötigung.

Soso, wer innerhalb von 2 Tagen die "Erbringung einer Leistung" verlangt, macht sich der Nötigung verdächtig? Dies würde im Umkehrschluss aber ebenso Herrn Haselnuss der Nötigung verdächtig machen, schließlich tut er genau dasselbe!

Offenbar kam Herr Haselnuss in einem seltenen Moment der Einsicht zum selben Schluss - und unterließ die Anzeigeerstattung wegen Nötigung!

Stattdessen versuchte er, sich bei der Rechtsanwaltskammer Beratung für den vorliegenden Fall zu beschaffen. Es ging wiederum um die "kurze Frist" des unverschämten Anwalts:

In so einer kurzen Zeit ist weder ein geeigneter Rechtsanwalt zu finden, noch kann sich dieser fristgerecht sachgemäß dazu äußern, ob der Mandant sich zu unterwerfen hat oder nicht. Vielleicht mag so ein Vorgehen nicht im strafrechtlichen Sinne „Nötigung“ sein, so soll es doch vermutlich gleichwohl den Angeschriebenen dazu *nötigen*, unüberlegt zu handeln.

Nun Herr Haselnuss, es gäbe da noch eine ganz andere, durchaus wohlüberlegte Möglichkeit: Man unterlässt vorläufig die beanstandeten Äußerungen und wartet mit der Abgabe der Unterlassungserklärung zu, bis man von kompetenter Seite ausführlich beraten wurde.

Weiters beklagt sich Herr Haselnuss:
Herr Xxxx untersagt mir, auch nur „auszugsweise“ aus seiner Abmahnung zu zitieren. Ich soll also aus seiner Sicht still vor mich hinleiden und darf die Öffentlichkeit über den Vorfall nicht unterrichten.

Ein wörtliches Zitat ist gleichbedeutend mit inhaltlicher Unterrichtung? Das eine schließt das andere keineswegs aus, wenngleich ein Zitat die Glaubwürdigkeit des persönlichen Berichts erhöht.

Und ja, Herr Haselnuss will gefälligst öffentlich vor sich hinleiden dürfen! Allein dies wird seiner extrovertierten Persönlichkeit gerecht!