Montag, 11. Mai 2009

Seriöse Prozesse gegen die GEZ - ja, es gibt sie!

Nicht jeder, der gegen einen Gebührenbescheid vor Gericht zieht, ist ein Querluant. Auch urteilen die Gerichte mitnichten stets im Sinne der GEZ. Weiters ist es keinesfalls so, dass Anwälte derartige Verfahren pauschal ablehnen, "weil man gegen die da oben nicht ankommt".

Herrn Haselnuss interessieren leider nur die eigenen Prozesse - den Blick über den Tellerrand wagt er nicht.

Von allgemeinem Interesse ist aber weniger die Frage, ob Herr Haselnuss nun ein neuartiges Rundfunkempfangsgert bereithält oder nicht. Vielmehr Relevanz kommt dem Streitpunkt zu, ob denn tatsächlich jeder internetfähige PC zwingend gebührenpflichtig ist.

In einem vielbeachteten Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 15. Juli 2008 hieß es unter anderem:

Herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte seien speziell für einen Hörfunk- oder Fernsehempfang ausgerichtet und würden nach der Lebenserfahrung zu diesem Zweck angeschafft.
Anders verhalte es sich bei einem internetfähigen PC, der den Zugriff auf eine Fülle von Informationen ermögliche und in vielfacher Weise anderweitig genutzt werde.


Zudem gewährleiste das Grundrecht der Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Durch die Einführung einer Rundfunkgebühr für einen Internet-PC würde eine staatliche Zugangshürde errichtet, die mit den Informationsquellen nichts zu tun habe und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widerspreche.

Seither ist es still um dieses Urteil geworden - die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wurde zugelassen; dessen Urteil lässt noch auf sich warten.
Erstritten hat dieses bemerkenswerte Urteil ein Anwalt - in eigener Sache zwar, doch mit Präzedenzwirkung für die Allgemeinheit.

Doch damit nicht genug - fast zur selben Zeit (16. Juli 2008) fällte auch das Verwaltungsgericht Braunschweig ein hochinteressantes Urteil:

Der NDR könne über die GEZ keine Gebühr verlangen, wenn in einer Privatwohnung ein beruflich genutzter PC zusätzlich zu bereits angemeldeten und bezahlten Privatgeräten vorhanden sei.

Auch gegen dieses Urteil wurde die Zulassung zur Berufung beantragt.

---

Wie man sieht, mahlen die Mühlen der Justiz in dieser Sache durchaus langsam; dafür sind die höherinstanzlichen Urteile nach ihrer Veröffentlichung umso aussagekräftiger für den durchschittlichen Gebührenzahler.

Bei den zahlreichen Verfahren des Herrn Haselnuss ist dies leider nicht so: Hier wird einiges an Zeit, Nerven und Geld auf die Frage verschwendet, ob Herr Haselnuss nun seine Kreuzchen auf dem Auskunftsbogen des NDR machen muss oder nicht.
Ein gewisser Unterhaltungswert ist hier sicherlich gegeben - aber juristische Inspiration kann wohl niemand diesem Hin-und-Her abgewinnen.

---

Wer also auf der Suche nach kompetentem Rechtsbeistand in GEZ-Fragen ist, der wende sich nicht an den Blog von Herrn Haselnuss (und erst recht nicht an diesen Gegenmachts-Blog hier) - sondern an:

www . jurblog . de

Dessen Autor (ein zugelassener Rechtsanwalt) hat die hier erwähnten Urteile kommentiert und darin durchklingen lassen, dass auch er seine Erfahrungen mit Gebührenbescheiden und Widerspruchsverfahren hat.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen