Dienstag, 30. Juni 2009

Justitiar bezieht Stellung als Duell-Sekundant

Zunächst ein Hinweis in eigener Sache: Eine engagierte Mitbürgerin hat in bemerkenswerter Eigeninitiative den Intendanten des NDR angeschrieben. Es ging um die Frage der Prozessfinanzierung für Herrn Stachelbeere. Beantwortet wurde das e-mail durch den einzig wahren Justitiar des NDR.

Einige seiner Worte werde ich hier sinngemäß wiedergeben. Von einer Totalveröffentlichung muss ich jedoch absehen, da dies zum Schaden meiner großzügigen Hinweisgeberin sein könnte.


So vertritt der Justitiar - immerhin ein Volljurist mit entsprechender Befähigung zum Richteramt - die Ansicht, die Veröffentlichung einstellungswürdiger Strafanzeigen sei inakzeptabel. Dies ist durchaus nachvollziebar, zumal eine Pflichtanmeldung (bei Herrn Haselnuss auch: "Zwangsanmeldung") keinen Straftatbestand erfüllt. Ursächlich für die Strafanzeigen gegen Herrn Stachelbeere war jedoch genau diese vieldiskutierte "Zwangsanmeldung".

Die Pflichtanmeldung dient dazu, einen mutmaßlichen Rundfunkteilnehmer, der seiner Gebührenpflicht nicht nachkommt, mit einer Gebührenforderung zu konfrontieren. Geschieht dies als Folge von falschen Vermutungen (Stichwort: e-mail-Adresse von t-online), so kann der Pflichtangemeldete seine Teilnehmerschaft durch das Verwaltungsgericht aufheben lassen.

Dieses Vorgehen entspricht in etwa dem Einspruch gegen eine ungerechtfertigte Telefonrechnung - ohne den Nachweis der vorsätzlichen Bereicherung durch den Telefonanbieter wird man diesem üblicherweise keinen Betrug unterstellen.

Weiters führt der Justitiar an, dass Herr Stachelbeere bereits Opfer von anonymen Drohungen wurde. Gewisse Personen konnten also der Versuchung nicht widerstehen, einem Agenten des Gebühreneinzugssystems kräftig "die Meinung zu sagen".

Öffentliche Bloßstellung in einer Form, die zusätzlich Dritten die Kontaktaufnahme zum solcherart Bloßgestellten erleichtert, ist also mit sehr konkreten Folgen verbunden.

Für den Autor einer anonymen Drohung mag diese sehr erheiternd oder befriedigend sein - der Adressat wird hingegen einer unverschuldeten Verunsicherung ausgesetzt.

Unter diesem Blickwinkel bittet der Justitiar dann auch um Verständnis für seine Entscheidung, seinem -in der Tat- untergeordneten Mitarbeiter Rechtsschutz für das Duell mit Herrn Haselnuss zuzubilligen.

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Ein öffentliches "Sich-Lustig-Machen" über andere mag gerade für Blogs eine sehr amüsante und kurzweilige Aufgabe sein. Der Spaß hört jedoch spätestens dann auf, wenn einer der Beteiligten negative Folgen für sein Privatleben in Kauf nehmen muss.

Spott verliert dort jede Berechtigung, wo er in gehässige Diffamierung ausartet; ob dies nun direkt oder indirekt geschieht spielt für den Geschädigten keine Rolle.

Freitag, 26. Juni 2009

Exkurs: Die Zwangs- oder Pflichtanmeldung

In den Verfahren Stachelbeere-Haselnuss kam sie mehrfach zur Sprache - die Zwangsanmeldung, das unbekannte Wesen. Viele haben den Begriff schon einmal gehört, aber die wenigsten wissen, was damit tatsächlich gemeint ist.

Auch der anerkannte GEZ-Kritiker Haselnuss stocherte mit seiner Strafanzeige wegen "Computerbetrugs, Urkundenunterdrückung et al." etwas hilflos im Trüben, als er dem Wesen der Zwangsanmeldung auf den Grund gehen wollte. Herr Stachelbeere erbarmte sich der Haselnuss leider nicht - und sprach vor dem Verwaltungsgericht Hamburg lediglich von einer Anmeldung durch die GEZ.

Nach lebhafter Recherche in Diskussionsforen, in denen sich sowohl Gebührenpflichtige wie auch Gebührenzahlende austauschen, vermag ich als Agent der Gegenmacht etwas Licht ins Dunkelreich der Zwangsanmeldung bringen.

So ist die Anmeldung von Rundfunkgeräten kein Verwaltungsvorgang - es ist nur eine formalisierte Zuordnung von Runkfunkteilnehmerschaft und Rechnungsadresse. Die Rundfunkteilnehmerschaft ergibt sich gemäß dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag allein durch Bereithalten eines empfangsbereiten Geräts.

Sobals also ein Bürger ein Rundfunkgerät in den eigenen Wänden bereithält, müsste er dies aus freien Stücken seiner zuständigen Landesrundfunkanstalt (LRA) zur Kenntnis bringen. Die GEZ fungiert hier als zentrale Postannahmestelle für solche Mitteilungen.

Nun soll es bisweilen Personen geben, die aus Gewissens- oder auch Habgiergründen eine solche Kontaktaufnahme mit der GEZ scheuen. Diese Personen sind ebenso Rundfunkteilnehmer wie all jene, die an die GEZ Geld überweisen. Der einzige Unterschied ist, dass ihre Rundfunkteilnehmer-Eigenschaft der GEZ unbekannt ist, und somit auch keine Gebühren von ihnen eingezogen werden können.

In manchen Fällen erlangt ein Beauftragter der GEZ Kenntnis von einem Rundfunkteilnehmer (dieses Wort impliziert bereits, dass Rundfunkgeräte bereitgehalten werden!), welcher seine Teilnehmereigenschaft nicht preisgeben will. Das heißt, der Rundfunkteilnehmer erklärt auch auf Drängen des Beauftragten nicht, dass und wieviele Empfangsgeräte er denn bereithält.

Sollte der Beauftragte jedoch "tatsächliche Anhaltspunkte" für das Vorhandensein eines gebührenpflichtigen Geräts haben, so wird er sich diese notieren. Etwa:

"Teilnehmer prahlt vollmundig mit seinem neuen Flachbildfernseher und beschwert sich wortreich, dass dessen HD-Darstellung von den Sendern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht ausgereizt wird."

Anhand solcher Anhaltspunkte kann der Beauftragte nun einen Besuchsbericht an die zuständige LRA abschicken. Dort werden die Anhaltspunkte auf ihre Tatsächlichkeit überprüft - durch sach- und rechtskundige Mitarbeiter. Endet diese Überprüfung positiv (für den Rundfunkteilnehmer vielleicht eher negativ), wird sie tatsächlich in die Wege geleitet: Die "Zwangsanmeldung", die mit korrekter Bezeichnung "Pflichtanmeldung" heißt.

Warum aber ist diese Form der Anmeldung auch ohne Unterschrift des Rundfunkteilnehmers gültig? Eine herkömmliche Anmeldung muss zwingend unterschrieben werden - jedoch nicht, weil sie ein Vertrag wäre. Die Unterschrift soll lediglich einem Missbrauch nach dem Motto "so ich melde jetzt Herrn Haselnuss an" vorbeugen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er die alleinige Verantwortung für die Anmeldung übernimmt.

Für Herrn Haselnuss wurde -zusätzlich zu seiner Pflichtanmeldung- auch eine Scherzanmeldung verfasst. Anhand der gefälschten Unterschrift war sie jedoch leicht als solche zu erkennen und fand über das Gerichtsverfahren hinaus keine Beachtung.

Die Pflichtanmeldung wird dagegen durch die LRA persönlich überprüft - vor allem unter dem Aspekt, ob die ihr zu Grunde liegenden "tatsächlichen Anhaltspunkte" einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht standhalten würden. Im Einzelfall des Herrn Haselnuss hatte sich Herr Stachelbeere -in der ersten Instanz- geirrt, da ihm seine Lebenserfahrung einen Streich gespielt hatte.

Darum also ist eine Pflichtanmeldung gleichbedeutend mit einer unterschriebenen Eigenanmeldung - und stellt somit auch keinen Straftatbestand dar.

Dienstag, 23. Juni 2009

Herr Stachelbeere: Mann mit Lebenserfahrung

Vor lauter Herumgehacke auf der Haselnuss blieb bislang keine Zeit, uns näher mit den Schriftsätzen des Herrn Stachelbeere zu beschäftigen. Bei manchem Leser entstand dadurch sogar der Eindruck, Herr Stachelbeere persönlich stünde hinter diesem Blog. Nun, dem ist nicht so - die Gegenmacht distanziert sich sogar ausdrücklich von gewissen Äußerungen:

Bekanntlich ist es allein dann möglich, einen eigenen E-Mail-Account unter der Hauptdomain t-online.de zu führen, wenn man zugleich Kunde ist, d.h. einen Access-Provider-Vertrag mit der Deutschen Telekom AG, deren Produkt das Portal www.t-online.de ist, abgeschlossen hat.

Wer zum gegenwärtigen Zeitpunkt das "Portal" www.t-online.de besucht, der bekommt in der rechten oberen Bildecke einen dezenten Hinweis:

Kostenlos für alle: E-Mail-Adresse @t-online.de

Diesem Werbeversprechen gilt es, auf den Zahn zu fühlen - ein Herrn Stachelbeere gewidmetes Postfach soll ohne Access-Provider-Vertrag mit der Telekom angelegt werden.



Der Erfolg spricht für sich - nach ein paar Standardeingaben steht ein vollwertiges E-Mail-Postfach von der prestigeträchtigen t-online-Domain zur Verfügung.

In diesem Fall ist Herr Stachelbeere also trotz seiner reichhaltigen Lebenserfahrung offenbar einem vermeidbaren Irrtum unterlegen. Er könnte natürlich zu seiner Verteidigung einwenden, dieses großzügige Angebot der Telekom bestünde erst seit kurzer Zeit, fände also keine Anwendung auf den Fall Haselnuss.

In diesem Fall möge er aber das Gericht über die genauen Verhältnisse in Vergangenheit und Gegenwart informieren, damit dieses objektiv und richtig entscheiden kann. Nachdem -seiner Ansicht nach- bereits das VG Koblenz eine unrichtige Entscheidung gefällt habe, so sollte immerhin das VG/OVG in Hamburg davor bewahrt werden!

An einen "freien Journalisten" richtet sich die Aufforderung, anhand der Homepage des Norddeutschen Rundfunks den amtierenden Justitiar zu ermitteln. An den untergeordneten Mitarbeiter der Rundfunkgebühren-Abteilung richtet sich die Empfehlung, seine Lebenserfahrung anhand der tatsächlichen Anhaltspunkte auf der Homepage von t-online entsprechend zu erweitern.

Freitag, 19. Juni 2009

Fragen zum Duell

Ein sichtlich gezeichneter Herr Haselnuss hat nunmehr bekannt gegeben, dass er anwaltliche Beratung in Anspruch genommen hat. Mit leichter Sorge vernimmt die Gegenmacht jedoch seine Absicht, einen aufwühlenden und langwierigen Prozess auf sich nehmen zu wollen.

Dies mag etwas ironisch klingen - niemand anders als die Gegenmacht war für Herrn Haselnuss in den letzten Monaten ein strengeres und schonungsloseres (wenn auch selbsternanntes) Gericht. Vor nichts machte die Gegenmacht halt: Das Engagment des Herrn Haselnuss gegen den LHC in Genf, sein Befürworten einer strikt veganen Lebenshaltung, seine tapfere Auflehnung gegen die GEZ - all das wurde auf spöttische und süffisante Weise als Komödie hingestellt.

Im Grunde ihres Herzens will die Gegenmacht Herrn Haselnuss jedoch nichts Böses - müsste sie ohne sein schriftstellerisches Wirken doch ihrerseits kläglich verstummen. Der tiefere Sinn, die Botschaft hinter all den Sticheleien sollte eigentlich die Aussage sein: "Gut gemeint ist mitunter das Gegenteil von gut gemacht."

Solange es nur um einige Rundmails geht, die von den Empfängern kommentarlos ignoriert werden, fehlt es der Lage an Ernst bzw. dem Gebot zur Ernsthaftigkeit. Ein sehr teurer, sehr langer Prozess eignet sich jedoch nicht für Scherze oder Schadenfreude.

In diesem Sinne hätte es die Gegenmacht durchaus begrüßt, wenn Herr Haselnuss dem Unterlassungsbegehren des Herrn Stachelbeere statt gegeben und sich eine gemäßigte Kostennote ausgehandelt hätte.
Dieser Satz möge trotz des Konjunktivs einstweilen als stiller Appell stehen bleiben.

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Die Gegenmacht hat den Spendenaufruf des Herrn Haselnuss bislang sehr zynisch beurteilt. Seine mutige Absichtserklärung, trotz großer juristischer Fragezeichen den Kampf nicht vorzeitig aufzugeben, verdient jedoch zumindest eine Würdigung.

Wer also der Meinung ist, Tapferkeit müsse auch bei ungewissem Ausgang belohnt werden, der findet auf dem Webauftritt von Herrn Haselnuss die Adresse des relevanten Sonderkontos.

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Auf der Seite des Klägers steht Herr Stachelbeere, für den sich die Frage der Prozessfinanzierung selbstverständlich genauso stellt. Herr Haselnuss stellte diesbezüglich die Frage in den Raum, ob der NDR oder der Privatmann Stachelbeere für die Prozesskosten aufkomme.

Die Gegenmacht vertritt die Ansicht, dass aus rechtlichen Gründen nur eine Privatfinanzierung durch Herrn Stachelbeere persönlich in Betracht kommt. Als Kläger wird nicht der NDR, nicht die GEZ, sondern nur die Person Stachelbeere genannt.

Natürlich bezieht Herr Stachelbeere sein Gehalt vom NDR, sodass über Umwege sehr wohl teilweise eine Prozessfinanzierung über Runkfunkgebühren stattfindet. Solche laienhaften Finanzstromanalysen sind jedoch mit Vorsicht zu genießen.

Von einer durch Herrn Haselnuss angeregten Klärung beim Intendanten persönlich sieht die Gegenmacht aus folgenden Gründen ab:

- Sollte der NDR hinter den Kulissen tatsächlich für den Prozess eines seiner Mitarbeiter haften, wäre dies sicherlich keine Information, die man bereitwillig einem Nicht-Journalisten preisgeben würde.

- Sollte der NDR gerade nicht auf finanzieller Ebene involviert sein, so wäre die entsprechende Antwort eher banal und könnte bei kritischen Stimmen wohl ohnehin keinen Glauben finden.

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Ansonsten spricht die Gegenmacht Herrn Haselnuss gute Wünsche für die anstehenden Aufgaben aus. Unter Berücksichtigung seiner nunmehr sehr konkreten Belastung werden wir eine deutlich leisere Tonart anschlagen.

Montag, 15. Juni 2009

Stachelbeere gegen Haselnuss - das Duell ist eröffnet!

Die Gegenmacht berichtete bereits im April exklusiv über die Wirrungen des Herrn Haselnuss betreffend des Namens von Herrn Stachelbeere:

Die Öffentlich-Rechtliche Namensnennung

Wo Herr Haselnuss zunächst noch demütige Selbstzensur geübt und sich auf rechtliche Erfordernisse berufen hatte, ging alsbald sein feuriges Temperament mit ihm durch. Herr Stachelbeere wurde stellvertretend für seine Rundfunkanstalt mit einer Anzeige bedacht, sein Name mehrfach veröffentlicht. Herr Haselnuss rechtfertigte dies zunächst über die Anzahl an Google-Suchergebnissen für "k[eine] s[tachelbeere] ndr".
Angesichts einer erfolglos gebliebenen Abmahnung und der nunmehr eingereichten Klageschrift verfeinerte Herr Haselnuss seine Argumentation: Herr Stachelbeere sei nicht einfach ein kleines Rädchen im Getriebe der Landesrundfunkanstalt - nein, es handle sich um den Justitiar persönlich. Verschiedene Pressemitteilungen, in denen "Justitiar" und "Stachelbeere" unisono genannt werden, würden diese Auffassung ohne jeden Zweifel stützen.

Die Gegenmacht hat diese Behauptung aufs Exempel gestellt und folgende Google-Suche gestartet: "justitiar ndr" "auf gut Glück!"
Wer googelt, der findet - schon lächelt dem Suchenden ein freundlicher Herr entgegen und -welch Überraschung!- sein Name ist nicht Stachelbeere.

Vielleicht hat es dem "freien Journalisten" noch niemand gesagt, jedenfalls tritt eine hochstehende Persönlichkeit in der Öffenlichkeit bisweilen über sogenannte Sprecher auf. Dies erspart einem vielbeschäftigten Amtsträger die Wahrnehmung zahlreicher Pressetermine und gewährleistet dennoch, dass sein Wort kundgetan wird. Um dem Leser zu vermitteln, dass ein einfacher Mitarbeiter nicht seine private Meinung auf ungebührliche Weise verbreitet, sondern eben jene des Amtsträgers, fügt die Presse Zusätze wie "Sprecher des Justitiariats" oder auch nur "Justitiar" an.

Für einen unbedarften Leser kann sich durch einen solchen "Etikettenschwindel" durchaus eine Irreführung ergeben - ein "freier Journalist" sollte auf Grund eigener Recherche(pflicht) jedoch mehr Durchblick beweisen.

Ansonsten zeigt sich Herr Haselnuss ungewohnt vorausblickend und sucht durch gezielte Schwärzungen zu vermeiden, dass sich Dritte an ungehöriger Prozessbeeinflussung versuchen könnten. Die Gegenmacht hegt diesbezüglich keinerlei Ambitionen und wird weiterhin an ihrer strengen Klarnamen-Zensur festhalten.

Für Freunde und Fans des Herrn Haselnuss mag die Tatsache beruhigend sein, dass sich dieser nunmehr in kompetente juristische Beratung begeben muss. Der Anwaltszwang vor dem Landgericht kennt diesbezüglich keine Gnade und der hoffnungsfrohe Jura-Bachelor Haselnuss konnte die notwendigen Prüfungen leider nicht mehr rechtzeitig ablegen.
Welchen Rat darf sich Herr Haselnuss von dem noch zu benennenden Mitglied der hanseatischen Anwaltskammer erwarten? Nun, zunächst ist mit einem strikten Veröffentlichungsverbot über weitere Aspekte des Prozesses zu rechnen. Erst für das rechtskräftige Urteil darf mit Spannung die nächste Berichterstattung erwartet werden.

Weiters beklagte sich Herr Haselnuss, dass niemand der rund 1.600 (in Worten: eintausendsechshundert) Angeschriebenen seines Rundmails bereit war, seinen Spendenaufruf zu veröffentlichen. -Ja, die Spamfilter arbeiten heute schon sehr zuverlässig.

Nichtsdestotrotz ein schwacher Trost: Die Gegenmacht hatte eine sinngemässe Veröffentlichung bereits im April geschaltet - und ganz ohne Rundmail!

Prozess-Spenden-Hilfe

Sonntag, 14. Juni 2009

Herr Haselnuss im Spiegel der anderen

Seit einem Monat ist Herr Haselnuss nicht mehr in der Lage, seine Webseite mit neuen Inhalten zu füllen. Das mag vielerlei Gründe haben. Wir können nur spekulieren. Und eigentlich wollten wir ja warten, bis der Mann mal wieder eines seiner schon legendären juristischen Waterloos verbricht.

Aber dann ereilte uns aus berufener Quelle die Nachricht, Herr Haselnuss sei über diesen Blog "amüsiert". Und - peng! - bekamen wir eine neue Idee.

Eigentlich kann Herr Haselnuss diesen Blog ja gar nicht kennen. Herr Haselnuss hat überhaupt keine Rundfunkgeräte. (Oder Internet. Nur einen neuartigen Rundfunksender...) Wenn er der Welt etwas total wichtiges mitteilen will, dann muss der arme Kerl bibbernd in der eisigen Kälte zur Universität, wo er als total wichtiger Bachelor den Zugang zu gut ausgerüsteten Leerstühlen hat. Diese hat Herr Haselnuss auch schonmal ganz alleine fotografiert. Und zwar als Beweis. ("Beweis" ist ein juristischer Fachbegriff, das weiß auch nicht jeder. Aber der Herr Haslenuss, Bachelor, Journalist und Vegetarier, der kennt das!)

Was uns eigentlich gewundert hat, ist die Formulierung, Herr Haselnuss sei "amüsiert" über diesen Blog. Amüsiert?! Herr Haselnuss?! Der Mann, der nach seiner Webseite zu urteilen Humor für eine Krankheit hält? Der trocken-verbissen erzählt, in Genf würde eine Maschine die Welt auffressen? Dieser Kim-Yong-Il des Internets? Jener Mann, der auf seiner eigenen Internet-Präsenz ein Foto von sich veröffentlicht, das man im Vietnam-Krieg als Entlaubungsmittel hätte abwerfen können? AMÜSIERT? Das muss man erstmal verdauen.

Grund genug für uns, mal andere zu Wort kommen zu lassen. Was meinen eigentlich Dritte zum Journalist, Bachelor und Vorzeige-Vegetarier Haselnuss? Hier ein paar Stimmen aus dem World Wide Web. (Jeder kann das nachprüfen, indem er mal Herrn Haselnuss Klarnamen in eine Suchmaschine eingibt.)

Im Forum "Rundfunkgebührenzahler.de" hat ein Nutzer offensichtlich einen Rat des Herrn Haselnuss befolgt - und fiel damit rein. Jetzt fragt er: "Aber warum sagt Herr Haselnuss das denn...?!" Antwort:

"Diese Frage ist sehr, sehr, sehr, sehr, sehr einfach zu beantworte: Weil er - genau wie du - absolut keine Ahnung von der Rechtslage bzw. von den gesetzlichen Hintergründen hat! Ohne auf die Einzelheiten einzugehen: Was H[aselnuss] da von sich gegeben hat ist - in sachlicher Hinsicht - vollkommener Blödsinn"

In einem anderen Forum warnt ein Moderator sogar vor der Haselnuss-Seite:

"...an alle, die das hier lesen, ein Problem mit der GEZ haben und vorher mal die Seite vom H[aselnuss] besucht haben: Es ist Gewalt-Rechthaberei, damit erreicht man in Deutschland NICHTS ...Vergesst es."

Und dann kommt der nüchterne Rat:

"Gib der GEZ die notwendigen eindeutigen Informationen, die der Sachbearbeiter dort braucht um seinen Job streng nach Vorschrift zu erledigen und du hast keine Probleme. Abmelden ist wirklich ganz einfach."

Wie passt denn dann aber der Aktionismus von Herrn Haselnuss in die Sache?

Antwort: "Herr H[aselnuss] betreibt auch noch andere Geschäfte, verkauft Bücher usw. Da braucht man auch etwas Publicity"

Ein nettes Understatement, nicht? "Etwas" Publicity. Und noch während die Gegenmacht dies hier schrieb, kommt eine spannende Neuigkeit herein. (FANFARENSTOSS):

Inzwischen hat Herr Haselnuss seine Seite (bei Freunden oder im Leerstuhl) erneuert. Der Mann ist eben wie ein B-52 Bomber. Scheinbar mit großer Reichweite, nicht gerade ästhetisch im Aussehen, jedoch mit absolut ineffizienter Wirkung, einer schwerfälligen Reaktion und mit völlig veraltetem Konzept. Trotzdem aber geht es von Einsatz zu Einsatz, die hohen Verluste werden ignoriert. Hauptsache, die Turbinen heulen laut! Unverständnis im Haselnuss'schen Generalstab:

"Was mich allerdings weniger erfreut hat, war die Reaktion der Presse und anderer Medien auf meine Rundmail an 1.600 Medien-Adressen mit der Bitte um Veröffentlichung. Ich habe allerdings von keiner einzigen Veröffentlichung gehört."

Wir auch nicht. Noch nichtmal bei CNN hat man das laufende Programm unterbrochen. Und die UNO hat auch keine Blauhelme nach Hamburg geschickt. Warum eigentlich nicht?! Es geht doch um elementare Dinge! Pressefreiheit und so! Da ist doch ein taktischer Atomschlag gegen den NDR angemessen. Aber Herr Haselnuss hat - wieder einmal - eine Erklärung für die Welt:

"Mein Eindruck ist, dass jeder lieber seinen Privatkrieg führt, als gemeinsam gegen die Behinderung der Pressefreiheit vorzugehen. Ich bin ja nicht der Einzige, der entsprechenden Ärger mit den Öffentlich-Rechtlichen hat."

Es könnte aber auch einfach daran liegen, dass jemand, der Wind sät, den Sturm geerntet hat. 1600 Mails umsonst. Ob da jemand die SPAM-Filter nicht nur mit "Penis-Vergrößerung", "Nigeria Millionen" und "Sexy Girlfriend" gefüttert hat, sondern auch mit "Haselnuss" und "GEZ-Abschaffen"? Oder vielleicht hat Herr Haselnuss einfach die falschen Redaktionen angeschrieben. Nicht überall hat der Mann Freunde! Wir können uns vorstellen, dass im CERN oder bei einer großen deutschen christlichen Partei der Name Haselnuss nicht unbedingt Begeisterungsstürme auslöst. Auch sonst könnten wir uns vorstellen, dass es Menschen gibt, die Herrn Haselnuss gern mal sein eigenes vegetarisches Falafel vor den Latz knallen würden.

Vermutlich alle, die ihn kennen.

(P.S. Das ist als Satire, nicht als Drohung zu werten.)

Freitag, 12. Juni 2009

Ferien vom Ich - Funkstille bei Herrn Haselnuss

Bald einen Monat lang hat Herr Haselnuss keine neuen Schriftsätze oder eines seiner berüchtigten Rundmails veröffenlicht. Ob ihn angesichts der anstehenden Gerichtsurteile der Mut verlassen hat? Ob ihn die Schmähungen dieses Blogs gekränkt haben, und er sich nicht länger als Unterhaltungsobjekt zur Verfügung stellen will? Dass er stattdessen zur Vernunft gekommen sein sollte, wagen wir nicht zu hoffen - immerhin begeht er mit der fortgesetzten Veröffentlichung der Anzeigen gegen Herrn Stachelbeere nach wie vor ein (nicht rechtskräftiges) Dauerdelikt.

Wie dem auch sei - Paragraph 227, Absatz 3 der Zivilprozessordnung gewährt ihm demnächst eine 2-monatige Schonfrist: Die sogenannten Gerichtsferien. Zeit genug für ausgedehnte Kuraufenthalte, um Abstand von GEZ und dem eigenen schwarzseherischen Ich zu gewinnen. Auch die Teufelsmaschine aus Genf ist nach wie vor zur Untätigkeit verdammt, und in den muslimisch/jüdischen Ländern rund um das Tote Meer ist zumindest der Konsum von Schweinefleisch verpönt.

Die Gegenmacht hält noch einmal einen kurzen Rückblick auf das Gesamtkunstwerk Haselnuss in fünf Teilen:

I. Herr Haselnuss contra Fleischkonsum


III. Haselnusshältige Presse in eigener Sache

IV. Haselnusshältige Parteilobby in eigener Sache

V. Herr Haselnuss contra Schwarze Löcher

Die GEZ stellt weiterhin unbeirrt Gebührenbescheide aus, nimmt Abmeldungen entgegen und kassiert in unveränderter Höhe Rundfunkgebühren für Radio, Fernseher und natürlich die internetfähigen PCs. Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich indes mit der Frage, ob die Gebühr für die neuartigen Rundfunkempfangsgeräte zu Recht erhoben wird oder nicht.

Die Europawahl ist geschlagen, die Privatpartei von Herrn Haselnuss rangiert trotz intensiven Lobbyings nur unter "ferner liefen" und von den etablierten Parteien möchte keine so recht auf die Diktion des sogeannten "GEZ-Kritikers Nr 1" einsteigen.

Immerhin, ein interaktives Medienhandbuch interessiert sich für den selbsternannten "freien Journalisten" und lauscht in einem seltenen Explosiv-/Exklusiv-Interview seinen Ideen zur Pensionsvorsorge für langgediente Talkshow-Moderatoren.