Sonntag, 25. Oktober 2009

Von Auskunft und Aufklärung

Kaum, dass Herr Haselnuss sich tapfer der teuren Unterlassungsklage des Herrn Stachelbeere in den Weg gestellt hat, stellt ihm das Hanseatische OLG eine neue Hiobsbotschaft zu: Auch im Verfahren um seinen Auskunftszwang muss er seine Zugeknöpftheit nunmehr mit anwaltlichem Beistand verteidigen.

Herr Haselnuss hatte stets sehr ausweichend auf die tatsächlichen Anhaltspunkte des Herrn Stachelbeere reagiert: Die e-mail-Adresse von t-online sei dazumals über ein wenig bekanntes Tarifmodell zugewiesen worden, und Homepages könne man schließlich problemlos über öffentlich zugängliche PC-Räume erstellen (zumindest theoretisch).

Für Herrn Haselnuss ist der Erstellungsort seiner Homepage so etwas wie ein Betriebsgeheimnis. Der NDR, gegen den Herr Haselnuss irgendwann schließlich sogar als Mittbewerber auftreten will (oder wollte), solle bloß nicht zu viele Informationen über seinen mächtigen Konkurrenten erhalten.

Für den aufmerksamen Leser des Haselnuss-Internetauftritts erscheint es durchaus offensichtlich, dass die eingescannten Dokumente in den -fotografisch dokumentierten!- PC-Räumen der Universität Hamburg digitalisiert werden. Gleichwohl will sich Herr Haselnuss auf den Standort seines bevorzugten Scanners nicht festlegen, und vielleicht auch mit gutem Grund: Bisweilen ist ein spätabendlicher Aktualisierungszeitpunkt der Homepage-Inhalte zu bemerken, sodass seine Anwesenheit in der Universität zumindest unwahrscheinlich erscheint.

Nichtsdestotrotz erkennt das spitzfindige OLG das Interesse des freischaffenden Journalisten auf sein persönliches Betriebsgeheimnis gerade nicht an, und zitiert stattdessen aus dem Verwaltungsrecht eine allgemeine Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts.

Der belesene Jura-Bachelor Haselnuss kontert mit einem lateinischen Zitat, demzufolge der "spezielle" RfGStV das "allgemeine" Verwaltungsrecht aufhebe. Geflissentlich übersieht der Doktorats-Student hierbei, dass eine Aufklärung über die Umstände seiner Homepage und seiner e-mail-Adresse keinerlei Rückschlüsse auf seine bereitgehaltenen Geräte zulässt:

-Falls die haselnusshältige Homepage in den Räumen der Universität entsteht, so erfährt der NDR durch diese Information rein gar nichts zu den privaten Empfangsgeräten des Herrn Haselnuss.
Das hieße weiterhin, dass dem eigentlichen Auskunftsbegeheren des NDR gerade nicht Folge geleistet würde.

-Würde die Homepage hingegen zumindest teilweise durch den privaten haselnuss'schen PC gepflegt werden, so wäre der "Anhaltspunkt" des Herrn Stachelbeere ein tatsächlicher. In diesem Fall griffe dann jedoch ausschließlich die Auskunftspflicht gemäß des RfGStV.

- - -

Zusammenfassend ergibt sich somit durch das vom OLG festgestellte Aufklärungsgebot keine offensichtliche Einschränkung der Beauskunftungs-Regelungen des RfGStV. Wenn man nun bedenkt, dass diese grunsätzlich einfachen Überlegungen nunmehr einer eingehenden (teuren!) gerichtlichen Klärung bedürfen, so muss sich die Frage der Verhältnismäßigkeit stellen.

Herr Haselnuss zitiert Gerichtskosten jenseits der 1000-Euro-Grenze, die nur für die Feststellung seiner Auskunftsplficht anfallen. Hier kann man nur noch kopfschüttelnd das völlige Abwenden von praktischem Hausverstand diagnostizieren:

-Würde sich Herr Haselnuss hinter seinem Schweigen nur "verstecken", um Rundfunkgebühren zu vermeiden, so käme ihn eine Anmeldung wesentlich billiger als seine umständlichen Gerichtsverfahren.

-Hielte Herr Haselnuss hingegen überhaupt keine Geräte bereit, so wäre die Erteilung der entsprechenden Auskunft gratis für ihn!

---

Doch warum einfach, wenn es kompliziert geht, warum gratis, wenn es auch teuer geht. Herr Haselnuss fühlt sich offenbar seinem Privat-Feldzug gegen die GEZ verpflichtet, und scheut keine Kosten und Mühen; zweifellos erbringt er auch so manches persönliche Opfer.

Ironischerweise könnte ihm jedoch die aktuelle Regierungsbeteiligung der Liberalen den Rang ablaufen, lange bevor seine Gerichtsverfahren abschließend geklärt werden könnten. Dann bliebe nur noch die Teufelsmaschine in Genf, gegen die er aus vollem Herzen polemisieren könnte!

6 Kommentare:

  1. Nanu, fast 4 Monate Pause, wurde dieser Blog etwa auch gehackt?

    AntwortenLöschen
  2. Übrigen besteht gerade KEINE Auskunftspflicht, wenn keine Geräte vorhanden sind. Genau darum geht es hier. Daher wurde das erste Verfahren, das der NDR gegen Herrn Haselnuss anstrebte, vom Kläger verloren. Aber das liest man hier nicht.

    AntwortenLöschen
  3. Nein hier wurde nichts gehackt, auch die Gegenmacht macht Urlaub und ist bisweilen schreibfaul.

    "keine Auskunftspflicht, wenn keine Geräte"

    Richtig, aber das Oberverwaltungsgericht kennt eben auch die Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung der tatsächlichen Anhaltspunkte. Auf den Lorbeeren des Schweigerechts kann man sich zwar im Straf- nicht jedoch im Verwaltungsverfahren ausruhen!

    AntwortenLöschen
  4. cooles blog - hab mich vor lachen weggeschmissen! bitte mehr!!!

    AntwortenLöschen
  5. maxbaumann, das Rundfungebührenzahlerforum ist ja nunmehr leider für ein Weilchen geschlossen, wird wohl erfahrungsgemäß noch länger dauern als vom Admin prophezeit (war bisher jedenfalls immer so). Bitte, wie war doch gleich der Link zu Ihrem twitter-blog? Bitte führen sie das dort nach Möglichkeit weiter - danke!

    AntwortenLöschen
  6. Unter

    http://temuco-rkk.blogspot.com

    blogge ich über das Krebsgeschwür des Forums von rundfunkgebuehrenzahler.de

    Dort sind nunmehr Aktualisierungen fällig, die ich zeitnah durchführen werde.

    Die Kommentarfunktion steht jederzeit für Anregungen oder auch private Mitteilungen zur Verfügung. Für längere Texte ist auch meine e-mail-Adresse

    max.nn.baumann@gmail.com

    geeignet.

    AntwortenLöschen