Dienstag, 30. Juni 2009

Justitiar bezieht Stellung als Duell-Sekundant

Zunächst ein Hinweis in eigener Sache: Eine engagierte Mitbürgerin hat in bemerkenswerter Eigeninitiative den Intendanten des NDR angeschrieben. Es ging um die Frage der Prozessfinanzierung für Herrn Stachelbeere. Beantwortet wurde das e-mail durch den einzig wahren Justitiar des NDR.

Einige seiner Worte werde ich hier sinngemäß wiedergeben. Von einer Totalveröffentlichung muss ich jedoch absehen, da dies zum Schaden meiner großzügigen Hinweisgeberin sein könnte.


So vertritt der Justitiar - immerhin ein Volljurist mit entsprechender Befähigung zum Richteramt - die Ansicht, die Veröffentlichung einstellungswürdiger Strafanzeigen sei inakzeptabel. Dies ist durchaus nachvollziebar, zumal eine Pflichtanmeldung (bei Herrn Haselnuss auch: "Zwangsanmeldung") keinen Straftatbestand erfüllt. Ursächlich für die Strafanzeigen gegen Herrn Stachelbeere war jedoch genau diese vieldiskutierte "Zwangsanmeldung".

Die Pflichtanmeldung dient dazu, einen mutmaßlichen Rundfunkteilnehmer, der seiner Gebührenpflicht nicht nachkommt, mit einer Gebührenforderung zu konfrontieren. Geschieht dies als Folge von falschen Vermutungen (Stichwort: e-mail-Adresse von t-online), so kann der Pflichtangemeldete seine Teilnehmerschaft durch das Verwaltungsgericht aufheben lassen.

Dieses Vorgehen entspricht in etwa dem Einspruch gegen eine ungerechtfertigte Telefonrechnung - ohne den Nachweis der vorsätzlichen Bereicherung durch den Telefonanbieter wird man diesem üblicherweise keinen Betrug unterstellen.

Weiters führt der Justitiar an, dass Herr Stachelbeere bereits Opfer von anonymen Drohungen wurde. Gewisse Personen konnten also der Versuchung nicht widerstehen, einem Agenten des Gebühreneinzugssystems kräftig "die Meinung zu sagen".

Öffentliche Bloßstellung in einer Form, die zusätzlich Dritten die Kontaktaufnahme zum solcherart Bloßgestellten erleichtert, ist also mit sehr konkreten Folgen verbunden.

Für den Autor einer anonymen Drohung mag diese sehr erheiternd oder befriedigend sein - der Adressat wird hingegen einer unverschuldeten Verunsicherung ausgesetzt.

Unter diesem Blickwinkel bittet der Justitiar dann auch um Verständnis für seine Entscheidung, seinem -in der Tat- untergeordneten Mitarbeiter Rechtsschutz für das Duell mit Herrn Haselnuss zuzubilligen.

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Ein öffentliches "Sich-Lustig-Machen" über andere mag gerade für Blogs eine sehr amüsante und kurzweilige Aufgabe sein. Der Spaß hört jedoch spätestens dann auf, wenn einer der Beteiligten negative Folgen für sein Privatleben in Kauf nehmen muss.

Spott verliert dort jede Berechtigung, wo er in gehässige Diffamierung ausartet; ob dies nun direkt oder indirekt geschieht spielt für den Geschädigten keine Rolle.

3 Kommentare:

  1. Ganz genau!
    Und jetzt hat Herr Haselnuss endlich kompetenten Rat durch eine Anwältin. Wie schön wäre es, wenn jetzt alles SACHLICHER werden würde und man sich tatsächlich auf die eigentliche Problematik der GEZ beschränken würde.
    Um es mit den unsterblichen Worten des Herrn Haselnuss zu sagen: "Bin mal gespannt, wie es weitergeht..."

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  2. Er tut's schon wieder!
    Da hat man gedacht, Herr Haselnuss wäre vernünftigt geworden - und schon lässt er eine Zwangsvollstreckung rechtswirksam werden. Außerdem gibt er zu, er habe in diesem Rechtsgebiet nur die Note 3,7 gehabt. Beides hätte nicht sein müssen!

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  3. Wie das eben so ist, wenn man seine Klage schmählich zurückziehen muss - da bleibt nur noch eine banale Kostenfestsetzung, über die man wortreich wehklagen und polemisieren kann.

    Mit Befremden stelle ich fest, dass seine Anwältin nicht bremsend eingreift. In der Unterlassungssache hat sie ihn sicherlich auf die Risiken hingewiesen, dazu ist sie verpflichtet. Aber dort hört ihre Beratung offenbar auf, und das kann durchaus zum Schaden ihres Mandanten sein:

    Man kann nur noch kopfschüttelnd zusehen, wie Herr Haselnuss mit dem Namen der resoluten Datenschutzbeauftragten um sich wirft und noch dazu Dritte zur Kontaktaufnahme ermuntert!
    Da wird die nächste Unterlassungsklage nicht lange auf sich warten lassen.

    Herr Haselnuss, ich hatte Ihnen voreilig Tapferkeit zugebilligt - aber anhand Ihrer Lernresistenz ändere ich mein Urteil auf töricht.

    Eine 3,7 im Jurastudium ist eine Sache, eine 6 in prozessvermeidender Lebensgebahrung eine ganz andere.

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