Freitag, 24. April 2009

Die öffentlich-rechtliche Namensnennung

Wie vor kurzem bekannt wurde, soll Herr Haselnuss es unterlassen, den Vertreter seines (Haupt-)Prozessgegners bei dessen Klar-Namen zu nennen. Es greife in das Persönlichkeitsrecht des "Herrn Stachelbeere" ein, wenn man ihn mit vollem Namen als Hauptakteur anprangere.

Interessant ist nun, dass Herr Haselnuss ursprünglich den Namen von Herrn Stachelbeere tatsächlich nicht nennen wollte. Er schrieb stattdessen "Herr Sxxxxxxx".

Herr Haselnuss im Original vom 16. April 2007:
Noch so ein Ding und ich lege mich direkt mit dem Herrn Sxxxxxxx vom NDR an.

Kaum zwei Monate später machte Herr Haselnuss aus dieser Drohung ernst:
...und einen [Brief] an Herrn S[tachelbeere], der mir mutmaßlich die Sache eingebrockt hat.

So schnell kann es gehen - und alle Vorsicht, alle Rücksichtnahme ist vergessen. Was stand aber nun in diesem ominösen Brief an Herrn Stachelbeere? Vielerlei Nettigkeiten, vor allem aber der ausdrucksstarke Schluss-Satz:

Sollten Sie den Wunsch haben, dass ich bestimmte Angaben in Ihren Schriftsätzen schwärzen soll, teilen Sie mir dies bitte im nächsten Schreiben mit. Sofern dies rechtlich erforderlich sein sollte, halte ich mich selbstverständlich daran.

Sieh an, sieh an! Herr Haselnuss ist über die "rechtlichen Erfordernisse" der Namensnennung im Bilde! Dies war somit der Grund für seinen plötzlichen Sinnes- und Schreibwandel, weg von "Herr Sxxxxxx" hin zu "Herr S[tachelbeere]".

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Es kam wie es kommen musste: Am 17. April 2009 wurde Herr Haselnuss von einem Anwalt des Herrn Stachelbeere höflich darauf aufmerksam gemacht, dass der Klar-Name von Herrn Stachelbeere in den Veröffentlichungen durch Herrn Haselnuss gerade nicht unkenntlich gemacht worden sei.

Die "rechtlichen Erfordernisse" waren somit -entgegen der Versicherung von Herrn Haselnuss- nicht eingehalten worden.

Herr Haselnuss war über diese Berichtigung überraschenderweise empört. Er wollte nicht einsehen, dass seine Schreibweise vom 16. April 2007 die richtige war. Stattdessen wechselte er flugs die Argumentation von "rechtlichen Erfordernissen" zu:

Gibt man bei Google folgende Stichworte ein: k[eine] s[tachelbeere] NDR, erhält man 492 Treffer angezeigt. - Und alle ohne Schwärzung.

Aha. Google hat die "rechtlichen Erfordernisse" eindeutig überstimmt, 492:1!

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Was kann man somit aus der Argumentation des Herrn Haselnuss lernen, wie kann man seine eigenen Rezepte/Schriftsätze mit Haselnüssen verfeinern?

-Indem man die unterschiedlichen Standpunkte einer Google-Suche unterwirft. Wer mehr Ergebnisse erzielt, der hat gewonnen.

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