Montag, 15. Juni 2009

Stachelbeere gegen Haselnuss - das Duell ist eröffnet!

Die Gegenmacht berichtete bereits im April exklusiv über die Wirrungen des Herrn Haselnuss betreffend des Namens von Herrn Stachelbeere:

Die Öffentlich-Rechtliche Namensnennung

Wo Herr Haselnuss zunächst noch demütige Selbstzensur geübt und sich auf rechtliche Erfordernisse berufen hatte, ging alsbald sein feuriges Temperament mit ihm durch. Herr Stachelbeere wurde stellvertretend für seine Rundfunkanstalt mit einer Anzeige bedacht, sein Name mehrfach veröffentlicht. Herr Haselnuss rechtfertigte dies zunächst über die Anzahl an Google-Suchergebnissen für "k[eine] s[tachelbeere] ndr".
Angesichts einer erfolglos gebliebenen Abmahnung und der nunmehr eingereichten Klageschrift verfeinerte Herr Haselnuss seine Argumentation: Herr Stachelbeere sei nicht einfach ein kleines Rädchen im Getriebe der Landesrundfunkanstalt - nein, es handle sich um den Justitiar persönlich. Verschiedene Pressemitteilungen, in denen "Justitiar" und "Stachelbeere" unisono genannt werden, würden diese Auffassung ohne jeden Zweifel stützen.

Die Gegenmacht hat diese Behauptung aufs Exempel gestellt und folgende Google-Suche gestartet: "justitiar ndr" "auf gut Glück!"
Wer googelt, der findet - schon lächelt dem Suchenden ein freundlicher Herr entgegen und -welch Überraschung!- sein Name ist nicht Stachelbeere.

Vielleicht hat es dem "freien Journalisten" noch niemand gesagt, jedenfalls tritt eine hochstehende Persönlichkeit in der Öffenlichkeit bisweilen über sogenannte Sprecher auf. Dies erspart einem vielbeschäftigten Amtsträger die Wahrnehmung zahlreicher Pressetermine und gewährleistet dennoch, dass sein Wort kundgetan wird. Um dem Leser zu vermitteln, dass ein einfacher Mitarbeiter nicht seine private Meinung auf ungebührliche Weise verbreitet, sondern eben jene des Amtsträgers, fügt die Presse Zusätze wie "Sprecher des Justitiariats" oder auch nur "Justitiar" an.

Für einen unbedarften Leser kann sich durch einen solchen "Etikettenschwindel" durchaus eine Irreführung ergeben - ein "freier Journalist" sollte auf Grund eigener Recherche(pflicht) jedoch mehr Durchblick beweisen.

Ansonsten zeigt sich Herr Haselnuss ungewohnt vorausblickend und sucht durch gezielte Schwärzungen zu vermeiden, dass sich Dritte an ungehöriger Prozessbeeinflussung versuchen könnten. Die Gegenmacht hegt diesbezüglich keinerlei Ambitionen und wird weiterhin an ihrer strengen Klarnamen-Zensur festhalten.

Für Freunde und Fans des Herrn Haselnuss mag die Tatsache beruhigend sein, dass sich dieser nunmehr in kompetente juristische Beratung begeben muss. Der Anwaltszwang vor dem Landgericht kennt diesbezüglich keine Gnade und der hoffnungsfrohe Jura-Bachelor Haselnuss konnte die notwendigen Prüfungen leider nicht mehr rechtzeitig ablegen.
Welchen Rat darf sich Herr Haselnuss von dem noch zu benennenden Mitglied der hanseatischen Anwaltskammer erwarten? Nun, zunächst ist mit einem strikten Veröffentlichungsverbot über weitere Aspekte des Prozesses zu rechnen. Erst für das rechtskräftige Urteil darf mit Spannung die nächste Berichterstattung erwartet werden.

Weiters beklagte sich Herr Haselnuss, dass niemand der rund 1.600 (in Worten: eintausendsechshundert) Angeschriebenen seines Rundmails bereit war, seinen Spendenaufruf zu veröffentlichen. -Ja, die Spamfilter arbeiten heute schon sehr zuverlässig.

Nichtsdestotrotz ein schwacher Trost: Die Gegenmacht hatte eine sinngemässe Veröffentlichung bereits im April geschaltet - und ganz ohne Rundmail!

Prozess-Spenden-Hilfe

2 Kommentare:

  1. Und noch ein Hinweis:
    Eigene Recherchen haben ergeben, dass man selbst bei absoluten Personen der Zeitgeschichte nicht alles veröffentlichen darf. Ein fiktives Lehrbeispiel, dass auf einer Webseite genannt wird, lautet:
    "Helmut Kohl hatte während seiner Kanzlerzeit geschmacklose Tapeten im Schlafzimmer."
    Selbst wenn es wahr wäre - es hat keinerlei Informationsgehalt zur Kanzlerschaft Kohls. Es diffarmiert Kohl mit subjektiven Urteil. Obwohl Helmut Kohl eine absolute Person der Zeitgeschichte ist, könnte er gegen solch eine Behauptung vorgehen. Im Zweifelsfall entscheidet ein Gericht.
    Herr Stachelbeere ist noch nicht einmal eine relative Person der Zeitgeschichte.
    Ich wiederhole mich ungern, aber: ein guter Journalist wäre hierüber informiert.
    Herr Haselnuss ist es nicht.

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  2. Dass Herr Haselnuss vieles nur zu wissen glaubt, ist soweit gesichert. Sein Anwalt jedoch wird über all diese (und noch viel mehr) relevanten Urteile im Bilde sein. Um die ungeschwärzte Veröffentlichung einer einstellungswürdigen Strafanzeige zu beurteilen, dafür braucht es sicherlich keinen Spezialisten.

    Nach ausführlicher Erläuterung der Rechtslage sowie der zu erwartenden Prozesskosten rechne ich daher mit einem prompten Vergleichsangebot von Herrn Haselnuss, das die Abgabe einer Unterlassungserklärung enthalten wird.

    Über den Inhalt von Vergleichen wird gerne Stillschweigen vereinbart - aber sobald die Anzeigen gegen Herrn Stachelbeere vom Webauftritt des Herrn Haselnuss verschwinden, werden wir es wissen!

    Unter Berücksichtigung sämtlicher bisheriger Aktivitäten des Herrn Haselnuss vor Gericht spreche ich ihm die Charakterstärke und das Hintergrundwessen ab, um ein Verfahren vor dem Landgericht bis zum rechtskräftigen Ende durchzuziehen.

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